25 March 2026, 10:09

Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über umstrittene Triage-Regeln

Ein Mann liegt in einem Krankenhausbett, die Hände auf dem Kopf, mit Metallstangen in der Nähe und einer Wand im Hintergrund, der besorgt mit geschlossenen Augen und zusammengesunkener Haltung appears.

Karlsruhe veröffentlicht Entscheidung zum Triage - Bundesverfassungsgericht entscheidet heute über umstrittene Triage-Regeln

Bundesverfassungsgericht verkündet heute Grundsatzurteil zur Triage

Heute steht eine richtungsweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts an: Es geht um ein Gesetz aus dem Jahr 2022, das regelt, wie Ärztinnen und Ärzte in Notfallsituationen bei knappen Ressourcen über die Behandlungspriorität von Patientinnen und Patienten entscheiden müssen. Eine Gruppe von Intensivmedizinern, unterstützt vom Marburger Bund, hat die Regelung angefochten.

Triage kommt in Massenanfallslagen zum Einsatz, um zu bestimmen, wer als Erstes dringend behandelt wird. Das deutsche Gesetz von 2022 – beschlossen vom Bundestag – schreibt vor, dass solche Entscheidungen ausschließlich auf der akuten Überlebenswahrscheinlichkeit basieren dürfen. Ziel war es, Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen oder älteren Patientinnen und Patienten in lebensbedrohlichen Situationen zu verhindern.

Der Marburger Bund sowie 14 Intensiv- und Notfallmediziner hatten Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht. Ihr zentraler Einwand: Das Verbot einer nachträglichen Triage – also der Neubewertung von Prioritäten nach der Erstentscheidung – widerspreche der medizinischen Ethik. Die Regelung hindere Ärzteteams ihrer Ansicht nach daran, in Krisensituationen möglichst viele Leben zu retten.

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Ähnliche Debatten gab es während der COVID-19-Pandemie in der Schweiz. Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) und die Schweizerische Gesellschaft für Intensivmedizin (SGI) passten ihre Triage-Leitlinien 2020 gleich dreimal an. Frühere Fassungen waren kritisiert worden, weil sie möglicherweise ältere Patientinnen und Patienten oder Menschen mit Erkrankungen wie Demenz benachteiligten. Spätere Versionen stellten klar, dass weder Alter noch Vorerkrankungen allein über den Ausschluss von Behandlungen entscheiden dürfen – maßgeblich sei stattdessen die kurzfristige Überlebensprognose.

Das heutige Urteil wird klären, wie die deutschen Triage-Regeln in der Praxis anzuwenden sind. Wird das Gesetz bestätigt, müssen Ärzteteams weiterhin strikt nach der akuten Überlebenschance priorisieren. Bei einer Aufhebung könnte die Entscheidung die Grundlagen für künftige Notfallentscheidungen im Gesundheitswesen neu definieren.

Quelle