Bewährungs- und Freiheitsstrafen für zwei IS-Unterstützer wegen Spenden in Stuttgart - Zwei Männer wegen IS-Finanzierung über Hawala-System verurteilt
Zwei Männer sind wegen Terrorismusfinanzierung verurteilt worden, nachdem sie tausende Euro an den sogenannten "Islamischen Staat" (IS) überwiesen hatten. Die Gelder wurden über das informelle Hawala-System transferiert, das weder transparent noch nachvollziehbar ist. Beide Angeklagten gaben zu, gewusst zu haben, dass das Geld der extremistischen Gruppe zugutekommen würde.
Der 35-jährige Angeklagte übergab im Jahr 2023 einem Bekannten 2.500 Euro. Davon wurden 2.200 Euro in das Kriegsgebiet Syrien geschmuggelt, um eine mit dem IS verbundene Gruppierung zu unterstützen. Er befindet sich seit Oktober 2024 in Untersuchungshaft; das Gericht ordnete nach dem Urteil die Fortdauer der Haft an.
Der 29-jährige Mitangeklagte überwies seinerseits rund 2.000 Euro an den IS – ebenfalls über dasselbe Hawala-Netzwerk. Beide Männer räumten ein, dass ihnen bewusst war, dass die Zahlungen der Terrororganisation zugutekommen würden.
Deutsche Gerichte haben bereits in früheren Urteilen festgestellt, dass Hawala-Transfers mit Terrorismusbezug gegen Geldwäschegesetze verstoßen. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt aus dem Jahr 2018 (Aktenzeichen 5-3/18) hob besonders die Intransparenz des Systems als entscheidenden Faktor für solche Verurteilungen hervor.
Die Verurteilungen folgen einer gefestigten Rechtsprechung zu Hawala-Geschäften im Zusammenhang mit der Finanzierung extremistischer Gruppen. Die Angeklagten wurden der Unterstützung einer ausländischen Terrororganisation sowie der Verletzung von Finanzvorschriften für schuldig befunden. Die Strafen spiegeln die Schwere wider, untracebare Zahlungsmethoden für terroristische Zwecke zu nutzen.






