Zoll deckt illegale Beschäftigung in zwei Restaurants in Baden-Württemberg auf
Jovan JohannZoll deckt illegale Beschäftigung in zwei Restaurants in Baden-Württemberg auf
Zollbeamte deckten bei Kontrollen am 19. Oktober 2022 in zwei Restaurants in Baden-Württemberg illegale Beschäftigung auf. In einem Lokal in Gengenbach wurde ein nicht gemeldeter Mitarbeiter erwischt, während vier Angestellte in Kehl keine gültigen Aufenthaltstitel vorweisen konnten. Gegen alle fünf Personen wurden inzwischen rechtliche Schritte eingeleitet.
Die Kontrollen führte die Einheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach durch. In Gengenbach gab sich ein Mitarbeiter zunächst als Gast aus, doch später stellte sich heraus, dass er ohne die erforderliche Genehmigung arbeitete. Gegen ihn wurde ein Bußgeld wegen illegaler Beschäftigung verhängt.
In einem Restaurant in Kehl versuchten vier ausländische Arbeitnehmer bei der Ankunft der Beamten zu fliehen. Ihre Flucht wurde vereitelt, und keiner von ihnen konnte gültige Aufenthaltsdokumente vorlegen. Die Behörden haben nun Verfahren gegen alle fünf Beschäftigten – einen in Gengenbach und vier in Kehl – wegen illegaler Einreise und Aufenthalts eingeleitet.
Das Hauptzollamt Lörrach gab die Einzelheiten bekannt und bestätigte, dass Anfragen an das Presse-Team unter der Telefonnummer +49 7621 941-1200 oder per E-Mail an [email protected] gerichtet werden können.
Die Kontrollen förderten mehrere Verstöße gegen Einwanderungs- und Arbeitsgesetze zutage. Gegen die fünf betroffenen Arbeitnehmer laufen derzeit juristische Maßnahmen. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Bemühungen der Zollbehörden in der Region, solche Verstöße konsequent zu verfolgen.






