Zoll beschlagnahmt 24.000 Euro Luxusgüter bei undeklarierter Schweiz-Einreise
Hellmut RudolphZoll beschlagnahmt 24.000 Euro Luxusgüter bei undeklarierter Schweiz-Einreise
Zollbeamte in Singen haben Luxusgüter im Wert von über 24.000 Euro bei einem Reisenden beschlagnahmt, der aus der Schweiz nach Deutschland einreiste. Der 43-jährige Mann aus dem Raum Stuttgart hatte die Waren bei der Grenzkontrolle nicht deklariert.
Der Vorfall ereignete sich, als der Mann von Mitarbeitern des Hauptzollamts Singen kontrolliert wurde. Unter den nicht angemeldeten Gütern befanden sich hochwertige Kleidung und eine Armbanduhr. Bei der Befragung gab der Mann zu, zollpflichtige Waren mitzuführen, behauptete jedoch, sie nicht deklariert zu haben, weil am vorherigen Grenzübergang kein Zollpersonal anwesend gewesen sei.
Die Freigrenze für Reisende ab 17 Jahren aus Nicht-EU-Ländern – darunter auch die Schweiz – liegt bei 300 Euro pro Person. Die beschlagnahmten Waren überschritten diesen Betrag um mehr als das Achtzigfache. In der Folge musste der Mann rund 4.600 Euro an Einfuhrabgaben begleichen, bevor er seine Reise fortsetzen durfte.
Der Fall wurde inzwischen an die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Hauptzollamts Karlsruhe weitergeleitet. Zudem leiteten die Behörden ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den Reisenden ein.
Der Mann beglich die fälligen Abgaben und durfte seine Fahrt fortsetzen. Die Ermittlungen wegen des möglichen Steuerdelikts laufen noch; über weitere rechtliche Schritte wird das Hauptzollamt Karlsruhe entscheiden.






