11 March 2026, 12:08

Wahlmanipulation in Düdingen: Verdacht auf unzulässige Stimmensammlung bei Kommunalwahlen

Eine Schwarz-Weiß-Radierung einer Gruppe von Menschen in einem Raum, die sich um ein zentrales Papier mit Text und Farboptionen am oberen Rand versammeln, symbolisiert eine korrupte Wahl.

Wahlmanipulation in Düdingen: Verdacht auf unzulässige Stimmensammlung bei Kommunalwahlen

Behörden in Düdingen ermitteln wegen Verdachts auf unzulässige Stimmensammlung bei Kommunalwahlen

Die Behörden in Düdingen untersuchen den Verdacht auf unzulässige Stimmensammlung während der jüngsten Parlamentswahlen der Gemeinde. Das Wahlbüro hatte vergangenen Sonntag Unregelmäßigkeiten festgestellt, nachdem mehrere Dutzend Stimmzettel mit auffällig ähnlicher Handschrift aufgefallen waren. Der Fall wurde inzwischen der Staatsanwaltschaft Freiburg zur strafrechtlichen Prüfung übermittelt.

Die Auffälligkeiten traten während der Auszählung der Stimmen für den Generalrat auf, das 50 Sitze zählende lokale Parlament von Düdingen. Wahlhelfer stellten fest, dass zahlreiche Stimmzettel offenbar von derselben Person ausgefüllt worden waren, was Bedenken wegen möglicher Manipulation weckte. Nach Schweizer Recht ist die Stimmensammlung – also das Einsammeln und Einreichen fremder Wahlunterlagen durch eine Person – gemäß Artikel 282bis des Strafgesetzbuchs verboten und mit einer Geldstrafe belegt.

Das Wahlbüro informierte umgehend die Bezirksverwaltung der Region Sense. Nun prüfen die Ermittler, ob die mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten das Wahlergebnis beeinflusst haben könnten. Weitere Details zur Anzahl der verdächtigen Stimmzettel oder zu möglichen Verdächtigen wurden bisher nicht bekannt gegeben.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg ermittelt weiterhin aktiv in dem Fall. Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnte die unzulässige Stimmensammlung rechtliche Konsequenzen für die Beteiligten nach sich ziehen. Wann die Ermittlungsergebnisse veröffentlicht werden, steht derzeit noch nicht fest.

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