26 April 2026, 20:09

Villingen-Schwenningen sucht junge Stimmen für den neuen Jugendrat 2025

Ein Plakat mit dem Titel "Das Yali-Netzwerk", auf dem junge afrikanische Führungspersönlichkeiten über Klimawandel, Menschenrechte und zivile Teilhabe diskutieren.

Villingen-Schwenningen sucht junge Stimmen für den neuen Jugendrat 2025

Villingen-Schwenningen wählt am 19. November 2025 einen neuen Jugendrat

Junge Menschen zwischen 14 und 21 Jahren können sich als Kandidatinnen und Kandidaten aufstellen lassen – die Bewerbungsphase startet am 9. September. Der Jugendrat soll der jungen Generation eine Stimme geben und die Zukunft der Stadt mitgestalten.

Bewerbungsverfahren läuft vom 9. September bis 19. Oktober 2025 Interessierte können sich online unter https://vs.jgrwahl.de/bewerbung bewerben. Erforderlich sind ein Foto, Name, Adresse, Geburtsdatum, Schule oder Arbeitsplatz, eine Unterschrift sowie eine kurze Motivation. Alternativ sind Bewerbungen per E-Mail an [email protected] oder postalisch an das Amt für Jugend, Bildung, Integration und Sport möglich.

Auch wer nicht in Villingen-Schwenningen wohnt, aber dort zur Schule geht, studiert oder arbeitet, darf teilnehmen. Diese Personen müssen bis zum 27. Oktober 2025 eine formlose Bewerbung einreichen. Bei Fragen steht die Fachkraft für Kinder- und Jugendbeteiligung unter der Telefonnummer 07721/82-2170 oder per E-Mail zur Verfügung.

Aufgaben des Jugendrats: Ideen einbringen, Projekte umsetzen, Interessen vertreten Die gewählten Mitglieder bringen sich mit eigenen Vorschlägen ein, setzen jugendrelevante Projekte um und vertreten die Belange junger Menschen in der Stadt. In enger Zusammenarbeit mit der Kommunalverwaltung sorgen sie dafür, dass die Perspektive der Jugend Gehör findet.

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Am 19. November 2025 wird gewählt – dann steht fest, wer die Stadt in den kommenden Jahren jugendpolitisch mitprägt. Erfolgreiche Kandidatinnen und Kandidaten erhalten die Chance, Entscheidungen mitzugestalten und eigene Initiativen auf den Weg zu bringen. Bewerbungsschluss ist der 19. Oktober, für Nicht-Einwohnerinnen und Einwohner gilt der 27. Oktober als finale Frist.

Quelle