Sozialarbeiter riskieren Haft wegen Schweigepflicht – ein Systemversagen?
Marliese MülichenSozialarbeiter riskieren Haft wegen Schweigepflicht – ein Systemversagen?
Drei Sozialarbeiter des Karlsruher Fanprojekts drohen Geldstrafen und mögliche Haft, weil sie sich weigern, vor Gericht auszusagen. Volker Körenzig, Sophia Gerschel und Sebastian Staneker verweigerten die Aussage über ihre Klienten – mit der Begründung, das Vertrauensverhältnis wahren zu müssen. Ihr Fall wirft ein Schlaglicht auf eine rechtliche Lücke, die Sozialarbeiter in Deutschland betrifft: Anders als andere Berufsgruppen im Sozialbereich genießen sie keinen vergleichbaren Schutz.
Die drei Mitarbeiter wurden zu Geldstrafen zwischen 1.500 und 3.150 Euro verurteilt, nachdem sie sich geweigert hatten, über Vorfälle im Zusammenhang mit ihren Klienten auszusagen. Ihre Weigerung begründen sie mit ihrer beruflichen Schweigepflicht, die sie als unverzichtbar für den Aufbau von Vertrauen zu gefährdeten Jugendlichen ansehen. Sollten sie weiterhin die Aussage verweigern, droht ihnen Beugehaft wegen Missachtung des Gerichts.
Sozialarbeiter in Deutschland arbeiten häufig mit gefährdeten Jugendlichen, darunter auch mit solchen, die in Gewalt oder Kriminalität verstrickt sind. Das "Nationale Konzept für Sicherheit im Sport" sieht sogar vor, dass präventive Angebote gezielt an diese Zielgruppe gerichtet werden. Doch während Suchtberater oder Schwangerschaftskonfliktberater nach § 53 der Strafprozessordnung (StPO) ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, gilt dies für allgemeine Sozialarbeiter nicht. Diese Ungleichbehandlung setzt sie besonderen Risiken aus – insbesondere in Bereichen wie der Fanarbeit, wo die Kriminalisierung von Pyrotechnik die rechtlichen Gefahren erhöht hat.
Georg Grohmann, ein Verfechter der Rechte von Sozialarbeitern, fordert, das Zeugnisverweigerungsrecht auf die gesamte Branche auszuweiten, um Fachkräfte in der Ausübung ihres Berufs zu schützen. Ohne diesen Schutz sehen sich Sozialarbeiter zunehmend mit dem Dilemma konfrontiert, ihren gesellschaftlichen Auftrag mit ihren rechtlichen Pflichten in Einklang bringen zu müssen – auf Kosten ihrer Karriere und des Vertrauens ihrer Klienten.
Der Fall von Körenzig, Gerschel und Staneker unterstreicht den dringenden Reformbedarf im deutschen Sozialwesen. Die gegen sie verhängten Strafen und die drohende Haft zeigen die Konsequenzen eines Systems, das ihr Recht auf Vertraulichkeit nicht anerkennt. Bleibt alles beim Alten, werden Sozialarbeiter in Hochrisikobereichen weiterhin vor rechtliche und berufliche Zwickmühlen gestellt.






