04 April 2026, 04:09

Sozialarbeiter in Fanprojekten: Geldstrafen ohne Schuldanerkenntnis nach Karlsruher Brandfall

Alte deutsche Banknote mit schwarzem Hintergrund, Porträt eines Mannes, Text "Bauxit Trust Aktiengesellschaft" und Stempel auf der rechten Seite.

Sozialarbeiter in Fanprojekten: Geldstrafen ohne Schuldanerkenntnis nach Karlsruher Brandfall

Ein Rechtsstreit, an dem Sozialarbeiter eines deutschen Fanprojekts beteiligt waren, endete mit Geldstrafen, aber ohne Schuldanerkenntnis. Der Fall entstand, weil sie sich weigerten, gegen Klienten auszusagen, die mit einem Brandvorfall bei einem Fußballspiel in Karlsruhe 2022 in Verbindung standen. Ihre Haltung hat eine breitere Debatte über Vertrauen und rechtlichen Schutz in der aufsuchenden Sozialarbeit ausgelöst.

Der Prozess warf zudem ein Schlaglicht auf die wachsende Bedeutung von Fanprojekten im Kampf gegen Rassismus und Extremismus im Fußball – insbesondere, nachdem der Vorfall in Karlsruhe die Zusammenarbeit mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) gestärkt hatte.

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Die Kontroverse begann im November 2022, als eine große Feuer-Show bei einem Spiel in Karlsruhe elf Personen verletzte. Sozialarbeiter eines lokalen Fanprojekts wurden später wegen Justizbehinderung angeklagt, nachdem sie sich geweigert hatten, in einem Gerichtsverfahren gegen ihre Klienten auszusagen. Sie argumentierten, dass Vertraulichkeit essenziell sei, um das Vertrauen in ihre aufsuchende Arbeit zu wahren.

Die Betroffenen erhielten in einem am Donnerstag geschlossenen Vergleich Geldstrafen zwischen 1.500 und 3.150 Euro. Zunächst hatten sie gegen das Urteil Berufung eingelegt und betont, die Strafen implizierten keine Schuld. Der Richter wies darauf hin, dass der Fall künftige Debatten darüber prägen könnte, ob Sozialarbeiter ein Zeugnisverweigerungsrecht erhalten sollten.

Seit dem Karlsruher Vorfall haben Fanprojekte in ganz Deutschland ihre Anti-Rassismus-Bemühungen intensiviert. Ein wichtiger Schritt erfolgte am 2. April 2026, als der DFB mit der Organisation Roots eine Partnerschaft einging, um Antidiskriminierungsinitiativen auszubauen. Dies steht im Einklang mit den Kampagnen von UEFA und FIFA, die von der Bundesregierung unterstützt werden. Die aufsuchende Arbeit bleibt dabei zentral, da sie langfristige Unterstützung bietet und Vertrauen in den Fangemeinschaften schafft.

Allerdings hat das Urteil Bedenken hinsichtlich der persönlichen Haftung von Sozialarbeitern und einer möglichen Erosion des Vertrauens zwischen den Projekten und ihren Klienten geweckt. Während des Prozesses hatte über den Betroffenen sogar die Drohung einer Beugehaft geschwebt, was ihre rechtliche Position zusätzlich erschwerte.

Der Fall setzt einen Präzedenzfall dafür, wie Sozialarbeiter in Fanprojekten rechtliche Verpflichtungen mit dem Schutz der Vertraulichkeit ihrer Klienten in Einklang bringen. Gleichzeitig unterstreicht er die wachsende Rolle dieser Projekte bei der Bekämpfung von Rassismus und Extremismus im deutschen Fußball. Künftig werden die gestärkten Partnerschaften des DFB und seine Antidiskriminierungsmaßnahmen voraussichtlich die weiteren Entwicklungen im Sport prägen.

Quelle