Sieben Jahre Haft für Totschlag an der eigenen Mutter in Baden-Württemberg
Abraham HermighausenSieben Jahre Jugendhaft wegen Totschlags an der eigenen Mutter in Baden-Württemberg - Sieben Jahre Haft für Totschlag an der eigenen Mutter in Baden-Württemberg
Ein Mann aus Baden-Württemberg ist wegen Totschlags an seiner Mutter während eines gewaltsamen Streits zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Rottweil fällte das Urteil nach einem Prozess, in dem die Umstände der Tat genau untersucht wurden.
Der Vorfall ereignete sich, als der Angeklagte seine Mutter während einer Auseinandersetzung mit einem Werkzeug angriff. Nach der Tat brachte er ihren Leichnam in einer Dachbox unter und versteckte ihn im Keller. Die Ermittler entdeckten die sterblichen Überreste am folgenden Tag.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord plädiert und neun Jahre und drei Monate Haft gefordert. Sie argumentierte, die Tat sei vorsätzlich geplant gewesen. Das Gericht stufte den Fall jedoch als Totschlag ein, da es keine Beweise für erschwerende Umstände gab.
Die Verteidigung hatte ebenfalls auf eine Verurteilung wegen Totschlags plädiert, ohne eine konkrete Strafhöhe vorzuschlagen. Gegen den Angeklagten war bereits Ende 2023 ein separates Urteil wegen Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie ergangen.
Mit dem aktuellen Urteil muss der Verurteilte sieben Jahre wegen Totschlags verbüßen. Die Entscheidung folgte einer detaillierten Beweisaufnahme, darunter auch die Art und Weise, wie der Leichnam des Opfers versteckt worden war. Aus der Region wurden bisher keine öffentlichen Reaktionen oder Diskussionen bekannt.






