Kroatischer Reisebus in Konstanz mit 113.400 Euro Schulden bei Transportgebühren gestoppt
Hellmut RudolphKroatischer Reisebus in Konstanz mit 113.400 Euro Schulden bei Transportgebühren gestoppt
Routine-Kontrolle eines kroatischen Reisebusses in Konstanz deckt hohe Schulden bei Transportgebühren auf
Bei einer routinemäßigen Kontrolle eines kroatischen Reisebusses in Konstanz sind erhebliche ausstehende Transportgebühren aufgedeckt worden. Die Überprüfung fand am 29. September 2025 statt und ergab, dass das Unternehmen mehr als 100.000 Euro an Steuern schuldete. Die Behörden leiteten umgehend Maßnahmen ein, um einen Teil der Summe einzutreiben.
Der Bus war mit 43 Passagieren an Bord auf der Fahrt von Frankreich nach Straßburg unterwegs, als er angehalten wurde. Dabei stellte sich heraus, dass das Unternehmen seit 2022 keine Passenger-Transport-Gebühren abgeführt hatte – inklusive Säumniszuschlägen. Die Gesamtverschuldung belief sich auf 113.400 Euro.
Nach deutschem Recht müssen ausländische Reisebusse, die in Deutschland unterwegs sind, für jeden Passagier und Kilometer eine Umsatzsteuer entrichten. Diese Regelung soll eine einmalige Besteuerung von touristischen Transportleistungen sicherstellen. Während der Kontrolle überwies das Reiseunternehmen noch vor Ort 50.000 Euro, um einen Teil der Schulden zu begleichen.
Grenzüberschreitende Vollstreckungsmaßnahmen dieser Art sind selten und richten sich in der Regel gegen ausländische Schuldner bei öffentlich-rechtlichen Forderungen. Sollte der Restbetrag nicht gezahlt werden, können die Behörden eine bundesweite Zwangsversteigerung gegen das Unternehmen einleiten. Zuständig für solche Fälle ist das Zentrale Vollstreckungsamt für Grenzauktionen beim Hauptzollamt Punsere Plattformdam.
Für weitere Rückfragen steht das Hauptzollamt Singen zur Verfügung.
Der Vorfall unterstreicht die strenge Durchsetzung der Transportbesteuerung für ausländische Reiseveranstalter in Deutschland. Obwohl das Unternehmen 50.000 Euro sofort beglich, drohen weitere rechtliche Schritte, falls die ausstehende Summe nicht getilgt wird. Die Behörden haben deutlich gemacht, dass sie offene Forderungen mit allen verfügbaren Vollstreckungsmitteln eintreiben werden.






