Heilbronner Polizist wegen *"FCK GRN"-Aufklebers diszipliniert – doch die Meinungsfreiheit siegt
Abraham HermighausenHeilbronner Polizist wegen *"FCK GRN"-Aufklebers diszipliniert – doch die Meinungsfreiheit siegt
Ein Polizist in Heilbronn ist wegen eines politischen Aufklebers auf seinem privaten Handy disziplinarisch belangt worden. Der Fall begann, nachdem ein Stadtrat den Beamten angezeigt hatte, weil dieser die Botschaft während des Dienstes sichtbar trug. Die Behörden stellten das Verfahren später ein und beriefen sich dabei auf den Schutz der Meinungsfreiheit.
Bei dem Vorfall handelte es sich um einen Beamten, dessen Handy einen Aufkleber mit der Aufschrift "FCK GRN" trug, eingerahmt von zwei grünen Balken. Alexander Wezel, Stadtrat in Heilbronn für Die Partei, erstattete Strafanzeige, nachdem er den Polizisten während der Arbeitszeit mit dem Handy gesehen hatte. Wezel argumentierte, die Darstellung verstoße gegen die Pflicht des Beamten zur politischen Neutralität.
Die Staatsanwaltschaft prüfte die Beschwerde, stellte die Ermittlungen jedoch schließlich ein. Sie urteilte, der Aufkleber falle unter den Schutz der Meinungsfreiheit. Dennoch erhielt der Beamte einen offiziellen Verweis, weil er gegen die Regeln der dienstlichen Neutralität verstoßen hatte.
Der Polizist entfernte den Aufkleber von seinem Handy, und es wurden keine weiteren disziplinarischen Maßnahmen ergriffen. Wezel betonte später, wie wichtig das Vertrauen in staatliche Institutionen sei – insbesondere für marginalisierte Gruppen, die sich durch solche Äußerungen möglicherweise angegriffen fühlen könnten.
Der Fall endete mit einem Verweis und der Entfernung des Aufklebers. Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass keine weiteren Schritte folgen würden, da die Äußerung rechtlich als geschützt eingestuft wurde. Das Ergebnis lässt den Beschäftigungsstatus des Beamten unverändert.






