12 March 2026, 08:09

Freiburger Oberbürgermeister Martin Horn wegen Social-Media-Posts freigesprochen

Ein grüner Zettel mit der Aufschrift "Elections municipales" vor einem weißen Hintergrund.

Freiburger Oberbürgermeister Martin Horn wegen Social-Media-Posts freigesprochen

Der Regierungspräsidium Freiburg hat entschieden, dass Oberbürgermeister Martin Horn mit seiner Aktivität in sozialen Medien keine Wahlkampfregeln verletzt hat. Zwei Beiträge aus dem frühen Jahr 2026, in denen seine Arbeit mit dem Deutschen Roten Kreuz hervorgehoben wurde, waren nach einer Medienanfrage überprüft worden. Die Behörden bestätigten, dass die Veröffentlichungen sachlich korrekt und im Einklang mit den kommunalen Richtlinien standen.

Die Untersuchungen begannen nach einer Medienanfrage zu Horns Beiträgen auf den städtischen Social-Media-Kanälen im Januar und Februar 2026. Beide Einträge beschrieben Treffen mit dem Deutschen Roten Kreuz und behandelten Themen wie öffentliches Wohl, Sicherheit und grundlegende Dienstleistungen. Der Regierungspräsidium stufte sie als sachgerechte und objektive Informationen über amtliche Pflichten ein.

Die Beiträge erschienen fast drei Monate vor der Freiburger Oberbürgermeisterwahl am 26. April 2026. Zu diesem Zeitpunkt war der offizielle Wahlkampf noch nicht eröffnet worden. Die Behörden betonten, dass strengere Regeln erst in der sogenannten "heißen Phase" gelten – also in den vier bis sechs Wochen unmittelbar vor der Abstimmung.

Zudem präzisierte der Regierungspräsidium, dass Städte öffentliche Mittel für offizielle Social-Media-Accounts von Oberbürgermeister:innen nutzen dürfen. Solche Plattformen seien zulässig, um Bürger:innen zu informieren und Transparenz zu fördern, sofern die Inhalte neutral und faktenbasiert bleiben.

Das Urteil bestätigt, dass Horns Beiträge den Vorschriften entsprachen. Es gab keine Hinweise auf Wahlwerbung, und die Veröffentlichungen wurden als legitime kommunale Kommunikation eingestuft. Die Entscheidung schafft einen Präzedenzfall dafür, wie Oberbürgermeister:innen Social Media im Vorfeld von Wahlen nutzen können – vorausgesetzt, die strikte Neutralität wird gewahrt.

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