Freiburger Gericht bestätigt Streichung von 15 Gehwegparkplätzen in der Reichsgrafenstraße
Jovan JohannFreiburger Gericht bestätigt Streichung von 15 Gehwegparkplätzen in der Reichsgrafenstraße
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat eine Klage gegen die Abschaffung von etwa 15 Gehwegparkplätzen entlang der Reichsgrafenstraße abgewiesen. Die Stadt hatte diese Stellplätze im April 2025 im Rahmen einer umfassenden Neugestaltung des öffentlichen Raums entfernt. Der Kläger bereitet jedoch vor, den Rechtsstreit in die nächste Instanz zu tragen.
Das Gericht wies beide Klagen des Klägers zurück: eine gegen das einseitig verhängte absolute Halteverbot und eine weitere gegen das Verbot des langjährig geduldeten Gehwegparkens. Die Stadtverwaltung argumentierte, es bestehe kein rechtlicher Anspruch für Anwohner, direkt vor ihren Häusern zu parken. Zudem betonte sie, dass die Umgestaltung klaren Prinzipien folge – Gehwegparken sei nur dort erlaubt, wo nach Abzug der parkenden Fahrzeuge ausreichend Platz für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen bleibe.
Der Anwalt des Klägers entgegnete, Freiburg habe die Interessen aller Verkehrsteilnehmer nicht angemessen abgewogen. Dennoch bestätigte das Urteil die erweiterte Befugnis der Stadt, öffentlichen Raum umzuverteilen – vorausgesetzt, die Entscheidungen werden transparent getroffen und die Belange aller Betroffenen dokumentiert berücksichtigt.
Die Entscheidung steht im Einklang mit weiteren rechtlichen Entwicklungen in Deutschland, darunter die Richtlinie gegen illegales Parken von 2020 und ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2024. Der Kläger beabsichtigt nun, beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einen Zulassungsantrag für die Berufung einzureichen. Sollte dieser bewilligt werden, könnte der Fall letztlich vor das Bundesverfassungsgericht gelangen.
Das Urteil stärkt die Handlungsfähigkeit der Stadt bei der Gestaltung des Straßenraums, verlangt jedoch eine nachvollziehbare Begründung für Veränderungen. Die nächsten Schritte des Klägers werden zeigen, ob der Streit vor höhere Instanzen getragen wird. Bis auf Weiteres bleibt die Abschaffung der 15 Parkplätze entlang der Reichsgrafenstraße bestehen.






