02 April 2026, 20:08

Endgültiges Urteil: Sitzblockade gegen Piusbrüder bleibt strafbar

Eine Gruppe von Menschen mit Protestplakaten und Schildern vor einem Gebäude, mit zwei Personen im Vordergrund und einem Müllcontainer auf der rechten Seite.

Karlsruhe: Sit-in-Protest soll andere Versammlung nicht stören - Endgültiges Urteil: Sitzblockade gegen Piusbrüder bleibt strafbar

Ein Mann hat seine letzte rechtliche Möglichkeit ausgeschöpft, nachdem er wegen der Teilnahme an einer Sitzblockade in Freiburg verurteilt worden war. Die Demonstration hatte einen Marsch der Priesterbruderschaft St. Pius X. (SSPX), einer traditionalistischen katholischen Gruppe, unterbrochen. Der Fall ist nun nach einem Urteil des höchsten deutschen Gerichts endgültig abgeschlossen.

Der Vorfall ereignete sich, als lokale Antifa-Aktivisten eine nicht angemeldete Sitzblockade durchführten, um den Aufmarsch der SSPX zu blockieren. Die katholische Gruppe hatte ihre Kundgebung unter dem Motto "Schutz des ungeborenen Lebens" angemeldet. Die Polizei griff ein und entfernte etwa 70 Protestierende, um die Route freizumachen.

Das Amtsgericht Freiburg verurteilte den Mann zunächst wegen Störung einer rechtmäßigen Versammlung zu einer Geldstrafe. Er legte Berufung ein, doch das Oberlandesgericht Baden-Württemberg bestätigte das Urteil. Unbeirrt brachte er den Fall vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Aktenzeichen: 1 BvR 2428/20).

Das Verfassungsgericht wies seine Beschwerde zurück und bestätigte, dass Sitzblockaden – obwohl sie grundsätzlich unter die Versammlungsfreiheit fallen – kein absolutes Recht darstellen. Das Urteil betonte, dass solche Proteste eingeschränkt werden können, wenn sie andere rechtmäßige Versammlungen behindern.

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Rechtsexperten weisen darauf hin, dass dieses Urteil keine grundlegende Wende in der Bewertung von Sitzblockaden darstellt. Gerichte in ganz Deutschland wägen weiterhin das Versammlungsrecht gegen die öffentliche Ordnung ab, ohne dass sich aus jüngsten Fällen eine einheitliche Linie abzeichnet.

Die Verurteilung des Mannes bleibt damit bestehen, und weitere Rechtsmittel sind ausgeschlossen. Das Urteil unterstreicht, dass störende Proteste rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können – selbst dann, wenn sie sich auf die Versammlungsfreiheit berufen. Die Gerichte werden ähnliche Fälle auch künftig einzeln prüfen und dabei Protestrechte gegen die Notwendigkeit abwägen, die öffentliche Ordnung zu wahren.

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