17 April 2026, 02:10

Corona-Soforthilfen: Fahrlehrer zahlt zurück, Winzer behält Förderung

Deutsches Auslandsdarlehen-Zertifikat aus dem Jahr 1924 mit einem Porträt einer Frau, mit gedrucktem Text und numerischen Nennwertmarkierungen auf altem Papier.

Modellfälle zur Corona-Notfallhilfe in Baden-Württemberg entschieden - Corona-Soforthilfen: Fahrlehrer zahlt zurück, Winzer behält Förderung

Ein Gericht in Baden-Württemberg hat in zwei Fällen über die Rückforderung von Corona-Soforthilfen entschieden. Ein Fahrlehrer muss die erhaltenen Gelder nun zurückzahlen, während ein Winzer die Förderung behalten darf. Ausschlaggebend für die Urteile waren der Zeitpunkt der Antragstellung und die Klarheit der staatlichen Richtlinien während der Pandemie.

Das Land Baden-Württemberg hatte Unternehmen je nach Mitarbeiterzahl Soforthilfen in Höhe von bis zu 9.000, 15.000 oder 30.000 Euro gewährt. Diese Zahlungen waren Teil der umfassenden Corona-Hilfsmaßnahmen.

In einem Fall hatte ein Fahrlehrer die Unterstützung erhalten, musste sie jedoch später zurückerstatten. Das Gericht begründete dies damit, dass die Verwaltungsvorschriften vor dem 8. April 2020 nicht ausreichend klar formuliert waren. Die Rückforderungsentscheidung ist rechtskräftig – eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht bleibt jedoch möglich.

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Ein Winzer hingegen durfte die Hilfsgelder behalten, nachdem er einen Liquiditätsengpass mit entsprechenden Unterlagen nachweisen konnte. Das Gericht entschied zu seinen Gunsten, da die ab dem 8. April 2020 geltenden Richtlinien präzise und eindeutig waren. Dieselben Regelungen hatten bereits in zwei weiteren ähnlichen Fällen eine Rolle gespielt.

Die vollständige Begründung der Urteile wird zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.

Die Entscheidungen zeigen, wie entscheidend der Zeitpunkt der Antragstellung und die Dokumentation für Unternehmen waren, die Corona-Hilfen beantragten. Wer vor dem 8. April 2020 einen Antrag stellte, sah sich aufgrund unklarer Vorgaben einer strengeren Prüfung ausgesetzt. Der Fall des Winzers könnte hingegen als Präzedenzfall für künftige Ansprüche nach den überarbeiteten Richtlinien dienen.

Quelle