Bundesverfassungsgericht weist AfD-Klage zu angeblichen Visum-Fälschungen ab
Jovan JohannBundesverfassungsgericht weist AfD-Klage zu angeblichen Visum-Fälschungen ab
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des AfD-Abgeordneten Stefan Keuter zurückgewiesen, der der Bundesregierung vorwarf, Visumanträge unter Verwendung gefälschter afghanischer Pässe bearbeitet zu haben. In der Begründung hieß es, Keuter habe nicht ausreichend Beweise vorgelegt, um seine Vorwürfe gegen die Bundesregierung zu stützen. Kern der Sache war die Frage, ob die damalige Außenministerin Annalena Baerbock von einer entsprechenden Anweisung zur Visumserteilung mit gefälschten Dokumenten wusste.
Keuter hatte gefordert, dass die Regierung offenlegt, ob Baerbock während ihrer Amtszeit von einer solchen Praxis Kenntnis hatte. Sein Antrag folgte auf Medienberichte über eine E-Mail des Auswärtigen Amts, die die Regierung später dahingehend klärte, dass es darin nicht um die Eintragung eines Visums in einen gefälschten Pass ging. Vielmehr habe es sich um einen Einzelfall im Rahmen der Familienzusammenführung gehandelt, so die Behörden.
Die Bundesregierung betonte, es gebe keine Unterlagen, die auf die Erteilung von Visa für gefälschte Reisedokumente hindeuteten. Zudem sei es rechtlich ausgeschlossen, Visa für Pässe mit Fälschungsmerkmalen zu genehmigen. Auf eine parlamentarische Anfrage Keuters verwiesen die Behörden auf bereits zuvor eingereichte Dokumente – Material, das er im Gerichtsverfahren nicht vorlegte.
Das Gericht urteilte, Keuters Antrag mache nicht hinreichend deutlich, inwiefern seine Rechte verletzt worden sein könnten. Die Richter wiesen darauf hin, dass selbst die Möglichkeit eines Rechtsverstoßes plausibel dargelegt werden müsse – eine Hürde, die er nicht nahm. Zudem habe er die Diskrepanz zwischen seinen Behauptungen und den Erklärungen der Regierung nicht thematisiert.
Mit der Abweisung von Keuters Beschwerde ist die rechtliche Auseinandersetzung ohne Feststellung eines Fehlverhaltens der Regierung beendet. Die Entscheidung des Gerichts stützte sich auf mangelnde Beweislage und nicht auf die inhaltliche Bewertung der Vorwürfe. Bisher gibt es keine offiziellen Bestätigungen für einen Visumskandal im Zusammenhang mit gefälschten afghanischen Pässen während Baerbocks Amtszeit.






