02 April 2026, 12:12

Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot von Sitzblockaden gegen genehmigte Demonstrationen

Gruppe von Menschen mit Protestschildern und Plakaten vor einem Gebäude, mit zwei sitzenden Personen im Vordergrund und einem Müllcontainer auf der rechten Seite.

Bundesverfassungsgericht: Sitzblockade kann Demonstration nicht verhindern - Bundesverfassungsgericht bestätigt Verbot von Sitzblockaden gegen genehmigte Demonstrationen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verurteilung eines Gegenprotestlers bestätigt, der 2015 in Freiburg eine Anti-Abtreibungs-Demonstration durch eine Sitzblockade gestört hatte. Mit dem Urteil wird klargestellt, dass Sitzblockaden rechtmäßige Versammlungen nicht behindern dürfen – selbst dann nicht, wenn der Gegenprotest selbst durch die Versammlungsfreiheit geschützt ist.

Der Fall geht auf das Jahr 2015 zurück, als eine Gruppe von Gegenprotestlern mit einer Sitzblockade den Demonstrationszug aufhielt. Nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten unterstreicht das Urteil nun die bestehenden Grenzen von Protestformen nach deutschem Recht.

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Damals hatten sich etwa 70 Gegenprotestler vor rund 100 Teilnehmern eines Anti-Abtreibungs-Marsches in Freiburg niedergelassen. Ihre Aktion verzögerte den Zug erheblich, sodass die Polizei eingreifen und die Strecke räumen musste. Die Beamten entfernten schließlich die Blockierer, woraufhin die Anti-Abtreibungs-Demonstration fortgesetzt werden konnte.

Vier Jahre später verurteilte das Amtsgericht Freiburg einen der Gegenprotestler zu einer Geldstrafe von 200 Euro wegen Störung einer rechtmäßigen Versammlung nach dem Versammlungsgesetz. Der Mann legte Berufung ein und berief sich auf sein Recht auf Protest – vergeblich.

Das Bundesverfassungsgericht wies die Beschwerde zurück und bestätigte die Rechtmäßigkeit des Urteils. Die Richter betonten, dass genehmigte Demonstrationen nicht "ernsthaft behindert" werden dürften – selbst nicht durch andere geschützte Proteste. Die Entscheidung steht in der Tradition der Rechtsprechung, etwa dem Brokdorf-Beschluss der 1980er-Jahre, der Versammlungsfreiheit mit notwendigen Einschränkungen von Taktiken wie Blockaden in Einklang brachte.

Das Gericht stellte klar, dass die durch Artikel 8 des Grundgesetzes garantierte Versammlungsfreiheit nicht das Recht umfasse, andere rechtmäßige Versammlungen zu behindern – unabhängig von Anlass oder Motivation des Gegenprotests.

Damit ist der Rechtsstreit zwar beendet, doch die grundsätzliche Debatte über zulässige Protestformen bleibt offen. Das Urteil bestätigt, dass Sitzblockaden gegen genehmigte Demonstrationen in Deutschland weiterhin verboten sind. Künftige Gegenproteste müssen sich an diese Grenzen halten oder riskieren ähnliche rechtliche Konsequenzen.

Quelle