Bundesverfassungsgericht bestätigt Strafen für friedliche Sitzblockaden gegen Demonstrationen
Abraham HermighausenBundesverfassungsgericht bestätigt Strafen für friedliche Sitzblockaden gegen Demonstrationen
Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil bestätigt, wonach friedliche Sitzblockaden, die Demonstrationen behindern, strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Die Entscheidung fiel nach einer Beschwerde eines Physiotherapeuten, der ein Bußgeld von 200 Euro für die Störung eines rechtsextremen Aufmarsches in Freiburg angefochten hatte. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob Paragraf 21 des Versammlungsgesetzes gegen verfassungsmäßige Rechte verstößt.
Das Gericht bestätigte die Gültigkeit des Gesetzes und wies die Vorwürfe zurück, es verletze das Grundgesetz. Im April 2015 hatte die ultrakonservative katholische Piusbruderschaft (SSPX) in Freiburg einen "Marsch für das Leben" organisiert. Ein linkes Bündnis, darunter Aktivisten des Netzwerks widersetzen.com, errichtete am Martinstor eine Blockade. Rund 70 Demonstranten setzten sich hin und stoppten den Marsch, bis die Polizei einschritt und die Blockade auflöste.
Ein 31-jähriger Physiotherapeut wurde später nach Paragraf 21 des Versammlungsgesetzes wegen "erheblicher Störung einer Versammlung" verurteilt. Er argumentierte in einer Verfassungsbeschwerde, das Bußgeld verletze sein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Das Gericht urteilte jedoch, das Gesetz sei verhältnismäßig, da es nur vorsätzliche Versuche ahnde, eine andere Versammlung zu sprengen.
Die Richter präzisierten, dass der verfassungsrechtliche Schutz entfalle, sobald die Polizei eine Blockade auflöse. Zudem betonten sie, die Entscheidung ändere keine bestehenden Gesetze, sondern bestätige deren Gültigkeit. Das Netzwerk widersetzen.com, das seine Aktionen als "zivilen Ungehorsam" bezeichnet, hatte bereits ähnliche Blockaden gegen rechtsextreme Veranstaltungen organisiert. Seit seinem Start im Frühjahr 2024 sind jedoch keine weiteren Proteste gegen rechtskonservative oder rechtsextreme Kundgebungen dokumentiert.
Das Urteil lässt Paragraf 21 des Versammlungsgesetzes unverändert und bestätigt, dass friedliche Sitzblockaden weiterhin bestraft werden können, wenn sie andere Demonstrationen behindern. Das Bußgeld gegen den Physiotherapeuten bleibt bestehen, und die Entscheidung des Gerichts schafft Rechtssicherheit in der Anwendung der Vorschrift. Künftige Proteste gegen rechtsextreme Aufmärsche könnten nun klarere juristische Konsequenzen nach sich ziehen.






