BGH stärkt Pandemie-Ausschlüsse in Reiseversicherungen – was das für Verbraucher bedeutet
Abraham HermighausenAusschluss von 'Schäden durch Pandemien' in der Reiseversicherung ist zulässig - BGH stärkt Pandemie-Ausschlüsse in Reiseversicherungen – was das für Verbraucher bedeutet
Bundesgerichtshof bestätigt Gültigkeit von Pandemie-Ausschlussklauseln in Reiseversicherungen
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil zugunsten einer Reiseversicherung entschieden, das pandemiebedingte Schadensersatzforderungen betrifft. Die Richter bestätigten, dass Versicherungspolicen, die Schäden durch Pandemien ausschließen, rechtlich bindend sind. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob Verbraucher die Formulierungen der Police nachvollziehbar verstehen konnten.
Der Streit entstand, als Reisende Entschädigungen für coronabedingte Verluste einforderten. Ihre Police schloss explizit Schäden durch Pandemien aus – definiert als "grenzüberschreitende und kontinentale Ausbreitung einer Infektionskrankheit". Verbraucherschützer argumentierten, die Begriffsbestimmung sei unklar und erfasse keine regional begrenzten Ausbrüche.
Zuvor hatte das Kammergericht Berlin über den Fall verhandelt, bevor er vor den BGH gelangte. In Karlsruhe brachte der Anwalt der Verbraucherseite Vorbehalte gegen die Ausschlussklausel vor. Doch der BGH urteilte, ein durchschnittlicher Verbraucher könne die Vertragsbedingungen logisch nachvollziehen.
Das Gericht verwies zudem auf eine eng gefasste Ausnahme in der Police: Nur wenn das Auswärtige Amt keine Reisewarnung ausgesprochen hatte, bestünde Versicherungsschutz. Reisende seien verpflichtet, vor Vertragsabschluss die Deckungsgrenzen und Risiken zu prüfen, die den Schutz unwirksam machen könnten.
Mit dem Urteil stärkt der BGH die Rechtmäßigkeit von Pandemie-Ausschlüssen in Reiseversicherungen. Verbraucher müssen künftig Policen genauer prüfen, da lokale Ausbrüche nicht entschädigt werden. Die Entscheidung macht deutlich: Versicherer dürfen solche Klauseln durchsetzen – vorausgesetzt, sie sind klar formuliert.






