BGH entscheidet über Markenstreit um Miss Moneypenny – wer darf den Namen nutzen?
Abraham HermighausenBundesgerichtshof entscheidet über den Schutz von "Miss Moneypenny" - BGH entscheidet über Markenstreit um Miss Moneypenny – wer darf den Namen nutzen?
Bundesgerichtshof entscheidet über Nutzung des Namens Miss Moneypenny
Deutschlands höchstes Gericht wird in dieser Woche klären, ob ein deutsches Unternehmen den Namen Miss Moneypenny rechtmäßig für sein Geschäft nutzen darf. Der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet am Donnerstag um 9:45 Uhr in Karlsruhe sein Urteil. Im Mittelpunkt des Verfahrens steht ein Streit zwischen einem US-amerikanischen Rechteinhaber der James-Bond-Filme und einem norddeutschen Unternehmen, das unter demselben Namen Sekretariatsdienstleistungen anbietet.
Der Rechtsstreit begann, als ein US-Unternehmen, das die Rechte an den James-Bond-Filmen verwaltet, die deutsche Firma verklagte. Das in Norddeutschland ansässige Unternehmen hatte bis dahin virtuelle Assistenz- und Buchhaltungsdienstleistungen unter den Marken Moneypenny und My Moneypenny beworben.
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg wies die Klage zunächst ab. Die Richter urteilten, dass Miss Moneypenny nicht über die notwendige Unterscheidungskraft verfüge, um nach deutschem Markenrecht als Titel geschützt zu werden. Sie argumentierten, die Figur stelle keine eigenständige geistige Schöpfung mit einem wiedererkennbaren Erscheinungsbild oder einer prägnanten Persönlichkeit dar.
Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden, ob dieses Urteil Bestand hat. Der BGH hatte bereits in einem ähnlichen Fall im Dezember 2025 festgestellt, dass Miss Moneypenny nicht als eigenständiges Werk geschützt werden könne. Wird diese Linie bestätigt, darf das deutsche Unternehmen den Namen weiterhin ohne rechtliche Bedenken für seine Dienstleistungen nutzen.
Vergleichbare Fälle im Markenrecht umfassen etwa die Ablehnung der Marke NPD für eine politische Partei wegen Verstößes gegen die öffentliche Ordnung sowie die Löschung von Marken der AfD mangels Nutzung. Gerichte haben zudem über Streitigkeiten um Tour de X, Logokonflikte von Puma und das FFF-Hahn-Emblem entschieden.
Die Entscheidung des BGH wird klären, ob Miss Moneypenny frei in der kommerziellen Markenführung verwendet werden darf. Bestätigt das Gericht das vorherige Urteil, kann das deutsche Unternehmen den Namen ohne rechtliche Einschränkungen weiterführen. Das Ergebnis könnte auch künftige Fälle beeinflussen, in denen es um die Nutzung fiktiver Charaktere in Markenstreitigkeiten geht.






