Betrugsprozess in Freiburg: Unternehmer muss sich wegen Sozialversicherungsbetrugs und Corona-Hilfsgeld-Missbrauchs verantworten
Abraham HermighausenBetrugsprozess in Freiburg: Unternehmer muss sich wegen Sozialversicherungsbetrugs und Corona-Hilfsgeld-Missbrauchs verantworten
Am 30. März 2026 muss sich ein 49-jähriger Mann vor dem Landgericht Freiburg wegen mehrfacher Wirtschaftsstraftaten verantworten. Die Anklagepunkte umfassen Sozialversicherungsbetrug, Lohnvorenthaltung sowie den illegalen Bezug von Corona-Hilfsgeldern. Die Verhandlung beginnt um 9 Uhr; die Vorwürfe beziehen sich auf ein fast zweijähriges Fehlverhalten.
Der Angeklagte soll in Freiburg ein Bau- und Reinigungsunternehmen betrieben haben, ohne mehrere Mitarbeiter bei den Sozialversicherungsträgern anzumelden. Zwischen März 2020 und November 2021 habe er Löhne einbehalten und Sozialabgaben in Höhe von rund 188.000 Euro vorenthalten. Die genaue Zahl der nicht gemeldeten Beschäftigten lässt sich aus den vorliegenden Unterlagen nicht eindeutig ermitteln.
Darüber hinaus wird ihm vorgeworfen, im Frühjahr 2020 unter falschen Angaben Corona-Soforthilfen beantragt zu haben. Laut Staatsanwaltschaft ermöglichte ihm diese Täuschung, etwa 60.000 Euro an staatlichen Zuschüssen zu erschleichen. Der betrügerische Antrag ist Teil des umfassenderen Ermittlungsverfahrens gegen ihn.
Im Prozess wird auch die wiederholte Lohnvorenthaltung während desselben Zeitraums untersucht. Die Behörden werfen dem Angeklagten vor, systematisch Gelder veruntreut zu haben, die für die Beschäftigten bestimmt waren, und dabei seine arbeitsrechtlichen Pflichten als Arbeitgeber umgangen zu haben.
Bei einer Verurteilung drohen dem Mann erhebliche Strafen für die Gesamtheit der Taten. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf mutmaßliche finanzielle Ausbeutung während der Pandemie sowie auf langjährige Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften. Das Urteil wird klären, ob die strittigen 248.000 Euro zurückerstattet werden müssen.






