14 March 2026, 06:24

Baden-Württemberg weitet KI-Nutzung und Videoüberwachung mit neuem Datenschutzgesetz aus

Ein detaillierter Kartenausschnitt der Vereinigten Staaten, der die Standorte der National Geospatial Intelligence Agency hervorhebt, mit fetter Schrift für Agency-Features wie Flüsse, Berge und Städte.

Baden-Württemberg weitet KI-Nutzung und Videoüberwachung mit neuem Datenschutzgesetz aus

Baden-Württemberg hat sein Landesdatenschutzgesetz überarbeitet, um den Einsatz von KI und Videoüberwachung auszuweiten. Der Landesministerrat billigte die Änderungen, die es Behörden nun ermöglichen, KI-Systeme unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu nutzen. Die Novelle stärkt zudem die Forschungsmöglichkeiten und Maßnahmen zur öffentlichen Sicherheit.

Das geänderte Gesetz schafft einen rechtlichen Rahmen, der es öffentlichen Stellen erlaubt, KI in ihrer Arbeit einzusetzen und zu trainieren. Behörden und Gerichte können nun vollständig automatisierte Entscheidungen treffen – auch mit KI-Unterstützung. Überwachungssysteme mit KI-Einsatz dürfen zum Schutz von Leben, Gesundheit und kritischer Infrastruktur genutzt werden.

Bei der Videoüberwachung im öffentlichen Raum gibt es erhebliche Neuerungen. Die maximale Speicherfrist für Aufzeichnungen wurde auf zwei Monate verlängert. Behörden dürfen Kameras nun auch für allgemeine öffentliche Aufgaben und zur Durchsetzung von Eigentumsrechten einsetzen, wobei der Schutz von Einzelpersonen und besonders gefährdeten Orten gestrafft wurde.

Die Überarbeitung erleichtert zudem die Verarbeitung personenbezogener Daten für wissenschaftliche Forschung im öffentlichen Interesse. Damit soll Baden-Württembergs Position als Forschungsstandort gestärkt werden. Seit der Gesetzesänderung im Dezember 2025 hat der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) Leitlinien veröffentlicht, die Verhältnismäßigkeitsprüfungen für Überwachungsmaßnahmen in sensiblen Bereichen vorschreiben. Bis März 2026 liegen jedoch noch keine konkreten lokalen Umsetzungen vor.

KI-gestützte Analysen sind auf Landesebene bereits zulässig – ähnlich wie in Hessen und Sachsen-Anhalt. Schulungsprogramme, etwa in Mannheim, haben beim Chaos Computer Club (CCC) jedoch Datenschutzbedenken ausgelöst. In kommunalen Berichten bleibt bisher offen, wie lange Aufzeichnungen gespeichert werden sollen.

Die Änderungen schaffen eine klarere Rechtsgrundlage für KI und Überwachung in Baden-Württemberg. Öffentliche Stellen können Technologien nun flexibler nutzen, ohne Datenschutzstandards zu vernachlässigen. Gleichzeitig fördert die Novelle die Forschung, indem sie den Zugang zu personenbezogenen Daten für Projekte im öffentlichen Interesse erleichtert.

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