Baden-Württemberg reformiert Katastrophenschutz mit neuem Landesgesetz und mehr Unterstützung
Marliese MülichenBaden-Württemberg reformiert Katastrophenschutz mit neuem Landesgesetz und mehr Unterstützung
Baden-Württemberg stärkt Katastrophenschutz mit neuem Landesgesetz
Baden-Württemberg hat sein Notfallmanagement mit dem neuen Landeskatastrophenschutzgesetz deutlich ausgebaut. Das am 3. Dezember 2025 beschlossene Gesetz sieht ein zentrales Katastrophenschutzlager vor, erweitert die Unterstützung für Ehrenamtliche und entlastet Kommunen finanziell. Gleichzeitig werden Entschädigungen und rechtliche Absicherungen für alle Einsatzkräfte verbessert.
Die novellierte Regelung erhöht die Aufwandsentschädigung für Freiwillige von 130 auf 180 Euro pro Einsatz. Die Anpassung deckt künftig auch Ausgaben für Ausbildung, Ausstattung und Verwaltung ab. Zudem haben spontan Helfer:innen nun Anspruch auf Schadensersatz, falls ihr Eigentum während eines Einsatzes beschädigt wird. Sie stehen außerdem unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Ein neues Katastrophenschutzlager wird eingerichtet, um wichtige Notfallausrüstung zu lagern. Das Land investiert rund 2,2 Millionen Euro in die Erstausstattung. Darüber hinaus übernimmt die Regierung bei Großschadenslagen oder außergewöhnlichen Einsätzen sämtliche Kosten für Freiwillige und Hilfsorganisationen.
Das Gesetz garantiert allen Einsatzkräften – einschließlich Ehrenamtlicher – gleiche Rechte bei Entschädigung und rechtlichem Schutz. Zudem werden präventive Maßnahmen ausgeweitet, um Risiken bereits im Vorfeld von Krisen zu minimieren. Die Neuerungen bauen auf dem bereits soliden Katastrophenschutzsystem Baden-Württembergs auf.
Mit klaren Finanzhilfen für Kommunen, besseren Absicherungen für Helfer:innen und dem zentralen Lager will das Land die Notfallvorsorge weiter verbessern. Die Regelungen traten nach der parlamentarischen Verabschiedung im Dezember 2025 in Kraft.






