Alno-Prozess eingestellt: Ex-Vorstände zahlen sich frei von Insolvenzvorwürfen
Jovan JohannProzess gegen ehemalige Führungskräfte nach Alno-Insolvenz abgewiesen - Alno-Prozess eingestellt: Ex-Vorstände zahlen sich frei von Insolvenzvorwürfen
Ein Stuttgarter Gericht hat das Verfahren gegen zwei ehemalige Vorstandsmitglieder der Alno AG eingestellt. Im Mittelpunkt des Falls standen Vorwürfe wegen Insolvenzverschleppung, Kreditbetrugs und Untreue. Beide Angeklagten entgingen einer Verurteilung, indem sie Geldstrafen zahlten – das Verfahren wurde damit endgültig eingestellt.
Der ehemalige Vorstandsvorsitzende und der frühere Finanzvorstand mussten sich wegen des finanziellen Zusammenbruchs von Alno verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf dem Unternehmen vor, bereits seit Ende 2013 zahlungsunfähig gewesen zu sein, ohne dass bis Mitte 2017 ein Insolvenzantrag gestellt wurde. Die Angeklagten argumentierten, es habe niemals eine dauerhafte Zahlungsunfähigkeit gegeben und damit auch keine rechtliche Pflicht zur Insolvenzanmeldung.
Der ehemalige Vorstandsvorsitzende wies sämtliche Vorwürfe zurück und beteuerte, weder gegen Gesetze verstoßen noch Gelder von Alno für private Zwecke entnommen zu haben. Das Gericht stellte das Verfahren schließlich ein, nachdem der Ex-Chef 40.000 Euro und der frühere Finanzvorstand 17.500 Euro Strafe gezahlt hatten. Ein dritter Angeklagter beglich eine Zahlung von 10.000 Euro, woraufhin auch die gegen ihn erhobenen Vorwürfe fallen gelassen wurden.
Nach der Insolvenz von Alno im Jahr 2017 wurden Teile des Unternehmens an einen Investor verkauft. Dennoch brach das Unternehmen später erneut zusammen, wodurch Gläubiger und Mitarbeiter Verluste erlitten. Da die Strafen beglichen wurden, haben die Angeklagten nun keine Vorstrafen. Mit der Einstellung des Verfahrens sind weitere rechtliche Schritte gegen sie ausgeschlossen. Die Pleite von Alno zählt nach wie vor zu den spektakulärsten Unternehmenszusammenbrüchen der jüngeren Zeit.






