25 April 2026, 18:12

AfD-Politiker Joachim Paul scheitert endgültig vor Verfassungsgericht

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AfD-Politiker Joachim Paul scheitert endgültig vor Verfassungsgericht

Joachim Paul, Politiker der AfD, hat seine letzte juristische Schlacht um die Teilnahme an der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen verloren. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies seine Verfassungsbeschwerde zurück und schloss damit alle verbleibenden Rechtswege aus. Die Entscheidung folgt einer Reihe früherer Urteile, die sich gegen seine Zulassung zur Wahl aussprachen.

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Der Streit begann, als der Wahlausschuss der Stadt Paul von der Oberbürgermeisterwahl ausschloss. Die Behörden beriefen sich dabei auf Bedenken hinsichtlich seiner Verfassungsloyalität, gestützt auf Berichte des Verfassungsschutzes. Diese wiesen auf seine Kontakte zu rechtsextremen Kreisen hin.

Paul focht den Ausschluss zunächst mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße an. Das Gericht lehnte diesen ab mit der Begründung, er habe keine Verletzung seiner Grundrechte nachweisen können. Daraufhin legte er Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz ein, die ebenfalls scheiterte.

Nach der Wahl hatte Paul ein zweiwöchiges Zeitfenster, um eine Überprüfung des Ergebnisses zu beantragen. Hätte die Aufsichtsbehörde das Ergebnis bestätigt, hätte er den Fall erneut vor das Verwaltungsgericht Neustadt bringen können. Doch mit der Ablehnung durch das Bundesverfassungsgericht sind nun alle weiteren rechtlichen Möglichkeiten erschöpft.

Das Gericht hatte ursprünglich prüfen wollen, ob Pauls Ausschluss rechtmäßig war und ob er das Wahlergebnis beeinflusst hatte. Doch mit dem endgültigen Urteil entfällt eine weitere Untersuchung.

Die Zurückweisung durch Deutschlands höchstes Gericht bestätigt Pauls Ausschluss vom Oberbürgermeisterrennen. Es gibt keine weiteren rechtlichen Schritte mehr, und das Wahlergebnis bleibt wie bekannt gegeben bestehen. Die Entscheidung unterstreicht die ursprüngliche Begründung des Wahlausschusses, die auf verfassungsrechtlichen Erwägungen beruhte.

Quelle