02 April 2026, 18:10

13.473 Unterschriften gegen den umstrittenen Palantir-Deal Baden-Württembergs

Zwei Polizeiautos nebeneinander auf einem Parkplatz geparkt, mit einer Wandmontage im Hintergrund.

13.473 Unterschriften gegen den umstrittenen Palantir-Deal Baden-Württembergs

Eine öffentliche Petition, die Transparenz beim 25-Millionen-Euro-Deal Baden-Württembergs mit der Softwarefirma Palantir fordert, hat mittlerweile über 13.473 Unterschriften gesammelt. Der Petitionsausschuss führte eine erste öffentliche Anhörung online durch, bei der Kritiker das Fehlen einer rechtlichen Prüfung und mangelnde Abstimmung vor Vertragsunterzeichnung anprangerten.

Auslöser der Kontroverse war die Genehmigung der Palantir-Lizenz durch Innenminister Thomas Strobl (CDU) ohne Absprache mit den grünen Koalitionspartnern. Der Landespolizeipräsident verteidigte die Entscheidung und bezeichnete Palantir als "technologischen Marktführer" bei der Analyse von Sicherheitsdaten. Allerdings verfügt die Polizei Baden-Württembergs derzeit über keine rechtliche Grundlage für den Einsatz der Software – ein neues Polizeigesetz, das solche Befugnisse regeln soll, wird noch im Landtag beraten.

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In der Anhörung forderte der Petent Sebastian Müller den Ausschuss auf, den Deal vollständig zu kündigen. Auch der Landesdatenschutzbeauftragte kritisierte, dass es keine Verwaltungsvorschriften für den Einsatz der Software gebe. Während die Bundesgrünen jede Form digitaler Massenüberwachung – einschließlich Palantir – ablehnen, stimmte die grüne Landtagsfraktion dem Vertrag nach einem Kompromiss mit der CDU widerwillig zu.

Die endgültige Entscheidung des Ausschusses fällt in einer nicht öffentlichen Sitzung, sodass die Öffentlichkeit vorerst keine weiteren Details erfahren wird. Die Petition verlangt, den Palantir-Vertrag rückgängig zu machen und die Vertragsbedingungen offenzulegen. Da es noch keine rechtliche Grundlage gibt, bleibt die künftige Nutzung der Software ungewiss. Das weitere Vorgehen hängt nun von den internen Beratungen des Ausschusses und dem noch ausstehenden Polizeigesetz ab.

Quelle