Zuckersteuer ab 2028: Warum Deutschland jetzt Süßgetränke besteuern will
Hellmut RudolphZuckersteuer ab 2028: Warum Deutschland jetzt Süßgetränke besteuern will
Deutschland plant die Einführung einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke ab 2028, mit dem Ziel, jährlich rund 450 Millionen Euro einzunehmen. Der Schritt folgt jahrelangen Debatten über den Zuckergehalt in Erfrischungsgetränken, wobei Branchenlobbyisten und einige Politiker den Plan ablehnen.
Die geplante Abgabe soll sich nach dem Zuckergehalt staffeln: Getränke mit weniger als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter bleiben steuerfrei, während solche mit fünf bis acht Gramm mit 26 Cent pro Liter belastet werden. Bei höheren Konzentrationen steigt die Abgabe auf 32 Cent pro Liter.
Laut Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums sank der Zuckergehalt in Erfrischungsgetränken zwischen 2018 und 2024 um 15 Prozent. Interne Berichte zeigten jedoch, dass der tatsächliche Rückgang nur 9,1 Prozent betrug. Die 15-Prozent-Angabe bezog sich lediglich auf einen gewichteten Durchschnitt marktrelevanter Produkte und schloss viele Getränke von der Berechnung aus.
Eine interne Überprüfung ergab zudem, dass die Stichprobe von 2018 kleiner ausfiel und möglicherweise einige weit verbreitete Getränke nicht erfasste. Seit 2022 blieb der Zuckergehalt in allen untersuchten Erfrischungsgetränken weitgehend unverändert. Besonders besorgniserregend: Reguläre Softdrinks in kindgerechter Verpackung enthielten 2024 sogar 23 Prozent mehr Zucker als 2019.
Gegen die Steuer formiert sich Widerstand aus der Wirtschaft und der Politik. CSU-Minister Alois Rainer sprach sich gegen die Maßnahme aus und argumentierte, dass freiwillige Vereinbarungen mit den Herstellern wirksamer seien. Gleichzeitig kämpfen Lobbyverbände der Zucker- und Getränkeindustrie weiterhin gegen die geplante Abgabe.
Die Steuer soll 2028 in Kraft treten und gezielt Getränke mit hohem Zuckergehalt belasten. Offizielle Daten zeigen nur begrenzte Fortschritte bei der Zuckerreduktion – trotz früherer Erfolgsmeldungen. Die Regierungsentscheidung wird nun von Branchenvertretern und Abgeordneten weiter geprüft.






