23 May 2026, 06:09

Zoll fängt teure "Gratiswaren" ab – 3.800 Euro Nachzahlung fällig

HZA-SI: "Black Week": Keine Ausnahmen bei Zollgebühren, auch "gratis" Artikel unterliegen Zollvorschriften

Zoll fängt teure "Gratiswaren" ab – 3.800 Euro Nachzahlung fällig

Zollbeamte am Grenzübergang Konstanz-Autobahn entdeckten während der sogenannten „Black Week“ im vergangenen Monat eine Sendung mit sogenannten „Gratiswaren“. Die von einem Schweizer Maschinenbauer verschickten Artikel waren zwar als kostenlose Zugaben deklariert, hatten jedoch einen Marktwert von über 17.000 Schweizer Franken (CHF). Die Behörden erhoben daraufhin Einfuhrabgaben in Höhe von rund 3.800 Euro auf die Lieferung.

Die Sendung war für ein deutsches Unternehmen bestimmt und bestand aus handelsüblicher Ware. Obwohl die Rechnung die Güter als kostenlos auswies, schätzten die Zollbeamten ihren tatsächlichen Marktwert ein. Nach EU-Vorschriften sind nur echte Muster ohne kommerziellen Wert – oder bis zu fünf Muster pro Kategorie mit einem Höchstwert von 50 Euro pro Gruppe – von Einfuhrabgaben befreit.

Häufig kommt es zu Missverständnissen, wenn Unternehmen davon ausgehen, dass die Kennzeichnung von Waren als „kostenlos“ sie automatisch von Importgebühren befreit. In diesem Fall erfüllten die Güter nicht die Kriterien für zollfreie Muster, weshalb die Behörden die üblichen Zollgebühren ansetzten.

Ausführliche Informationen zu Mustersendungen und Zollbestimmungen bietet die Website des deutschen Zolls (www.zoll.de).

Der Vorfall unterstreicht, wie wichtig eine korrekte Deklaration von Sendungen ist, um unerwartete Kosten zu vermeiden. Unternehmen müssen sicherstellen, dass als „kostenlos“ gekennzeichnete Waren die strengen Vorgaben erfüllen – andernfalls drohen reguläre Einfuhrzölle. Das betroffene deutsche Unternehmen muss nun etwa 3.800 Euro für die falsch deklarierte Lieferung nachzahlen.

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