06 April 2026, 18:10

Zoll beschlagnahmt Luxusgüter und geschützte Korallen an deutsch-schweizerischer Grenze

Logo des U.S. Customs and Border Protection Trade mit einem blauen Kreis mit einem weißen Stern, einer weißen Taube mit ausgebreiteten Flügeln darin und dem Text "U.S." darüber, alles auf einem weißen Rand.

Zoll beschlagnahmt Luxusgüter und geschützte Korallen an deutsch-schweizerischer Grenze

Zollbeamte an der schweizerisch-deutschen Grenze haben mehrere Fälle undeklarierter Luxusgüter und geschützter Wildtierprodukte aufgedeckt. Bei zwei getrennten Vorfällen wurden hohe Strafen verhängt, Waren beschlagnahmt und Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung sowie Verstößen gegen den Artenschutz eingeleitet.

Eine Familie aus dem Landkreis Konstanz wurde mit hochwertigen Waren im Wert von etwa 12.500 Euro kontrolliert. Ihre Einkäufe – darunter ein Gürtel, ein Maßanzug, eine Damenarmbanduhr, eine Handtasche und eine Halskette von Luxusmarken – überschritten den Reisefreibetrag von 300 Euro um das Mehr als Vierzigfache. Sie mussten Einfuhrabgaben in Höhe von 2.750 Euro zahlen.

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Im Gepäck der Familie befand sich zudem eine geschützte Steinkoralle, die von den Zollbeamten beschlagnahmt wurde. Daraufhin muss sich nun ein 50-jähriger Mann aus der Gruppe wegen Verstößen gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verantworten.

In einem weiteren Fall versuchten zwei Reisende, zwei Goldketten im Wert von 8.000 Euro einzuführen. Sie wurden mit einer Strafe von 1.520 Euro für die Einfuhrabgaben belegt. Beide Vorfälle führten zu Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung gegen die Beteiligten.

Die Zollbehörden haben alle Fälle an die Bußgeld- und Strafsachenstelle des Hauptzollamts Karlsruhe zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Die Beamten weisen Reisende darauf hin, dass Gegenstände wie ausgestopfte Tiere, exotische Pflanzen oder Erzeugnisse aus Tierteilen oft besondere Genehmigungen erfordern.

Die Funde zeigen die Risiken auf, die mit der Nichtdeklarierung von Hochwertgütern oder geschützten Arten bei der Einreise nach Deutschland verbunden sind. Beide Fälle werden nun von den zuständigen Behörden weiterverfolgt, wobei den Betroffenen mögliche Sanktionen drohen. Erfahrungsgemäß kommt es gegen Ende der Urlaubssaison vermehrt zu solchen Beschlagnahmungen durch den Zoll.

Quelle