Zeaborn und Intermarine fusionieren zu neuem Schifffahrtsriesen Zeamarine
Hellmut RudolphZeaborn und Intermarine fusionieren zu neuem Schifffahrtsriesen Zeamarine
Zeaborn und Intermarine Group planen Fusion zu Zeamarine – ein neuer Großplayer am Markt
Die Reedereien Zeaborn und Intermarine Group wollen fusionieren und damit Zeamarine gründen, einen der führenden Akteure in ihrer Branche. Das neue Unternehmen würde sich auf Platz drei der weltweiten Rangliste in seinem Segment positionieren. Der Deal steht noch unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Genehmigung durch die zuständigen Behörden.
Die Kanzlei Watson Farley & Williams (WFW) beriet Zeaborn während des Fusionsprozesses rechtlich. Das Hamburger Team wurde von dem Schifffahrtsexperten und Partner Christian Finnern geleitet.
Baden-Württemberg erringt wichtigen juristischen Sieg In einem separaten Verfahren erzielte das Land Baden-Württemberg einen bedeutenden rechtlichen Erfolg: Der Bundesgerichtshof (BGH) hob eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf sowie das Verbot des Bundeskartellamts auf. Das Gericht urteilte, dass das Kartellamt nicht befugt war, das Verfahren wiederaufzunehmen, nachdem es die 2008 von Baden-Württemberg eingegangenen Verpflichtungen für rechtlich bindend erklärt hatte.
Die Kanzlei CMS, die Baden-Württemberg vertrat, betonte, dass das BGH-Urteil mehr Rechtssicherheit schaffe. Unternehmen, die in Kartellstreitigkeiten mit dem Bundeskartellamt Verpflichtungszusagen eingehen, erhalten damit klarere Handlungsrichtlinien.
Zeaborn wird Mehrheitsanteil an Zeamarine halten Die Fusion von Zeaborn und Intermarine Group soll nach Erteilung der regulatorischen Freigaben vollzogen werden. Durch die Positionierung von Zeamarine als drittgrößtes Unternehmen seines Marktsegments wird die Branchenpräsenz weiter gestärkt. Zudem schafft das BGH-Urteil mehr Klarheit für künftige Kartellverfahren, in denen Verpflichtungszusagen eine Rolle spielen.






