25 March 2026, 22:16

Versandhändler zahlt 12.600 Euro Strafe für illegale Beschäftigung zweier Frauen

Schwarz-weißes Schild an einem Gebäude mit der Aufschrift "Bitte nicht verschmutzen - Verursacher werden verfolgt - Kein Abladen".

Versandhändler zahlt 12.600 Euro Strafe für illegale Beschäftigung zweier Frauen

Versandhändler im Neckar-Odenwald-Kreis wegen Schwarzarbeit zu 12.600 Euro Strafe verurteilt

Ein Inhaber eines Versandhandelsunternehmens im Neckar-Odenwald-Kreis muss eine Geldstrafe von 12.600 Euro zahlen, weil er zwei polnische Arbeitnehmerinnen ohne ordnungsgemäße Anmeldung beschäftigt hatte. Aufgedeckt wurde der Fall von Ermittlern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), die feststellten, dass für die Frauen keine Sozialabgaben abgeführt worden waren.

Die Ermittlungen nahmen ihren Anfang, nachdem Kontrolleure die beiden Frauen bei illegaler Beschäftigung entdeckt hatten. Als die Behörden eintrafen, versuchten sich die Arbeitnehmerinnen in einem Lagerraum zu verstecken, um einer Entdeckung zu entgehen. Später stellte sich heraus, dass sie über einen längeren Zeitraum hinweg ohne jegliche Sozialversicherungsbeiträge beschäftigt worden waren.

Das Amtsgericht Mosbach urteilte, dass der Arbeitgeber mehr als 14.000 Euro an fälligen Abgaben vorenthalten hatte. Die Strafe wurde auf 180 Tagessätze à 70 Euro festgesetzt, was insgesamt 12.600 Euro ergibt. Alina Holm, Sprecherin des Zollamts Karlsruhe, erklärte, dass solche Fälle Unternehmen einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschafften und gleichzeitig das Sozialversicherungssystem untergrüben.

Der Strafbefehl ist nun rechtskräftig. Der Fall ist Teil einer bundesweiten Verschärfung der Kontrollen: Allein 2024 wurden rund 25.300 Arbeitgeber überprüft, was zu 96.800 Strafverfahren und 49.700 Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung führte.

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Der Unternehmer muss die Strafe in Höhe von 12.600 Euro zahlen; das Urteil ist endgültig. Der Fall unterstreicht die anhaltenden Bemühungen der Behörden, gegen nicht angemeldete Beschäftigungsverhältnisse vorzugehen, die nach ihren Angaben den fairen Wettbewerb verzerren und den Sozialschutz gefährden. Kontrollen und Sanktionen bei ähnlichen Verstößen werden bundesweit fortgesetzt.

Quelle