Rentenreform: Höheres Eintrittsalter und Ende des abschlagsfreien Ruhestands geplant
Hellmut RudolphRentenreform: Höheres Eintrittsalter und Ende des abschlagsfreien Ruhestands geplant
Die deutsche Bundesregierung plant umfassende Reformen des Rentensystems. Die Rentenkommission hat vorgeschlagen, das Renteneintrittsalter anzuheben und die Möglichkeit des vorzeitigen Ruhestands für langjährig Versicherte abzuschaffen. Mit diesen Änderungen sollen die steigende Lebenserwartung und die finanzielle Nachhaltigkeit des Systems gesichert werden.
Aktuell gehen alle Arbeitnehmer in Deutschland unabhängig von ihrem Beruf zum gleichen Zeitpunkt in Rente. Die Kommission schlägt nun vor, das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67,5 Jahre bis 2041 und auf 68 Jahre bis 2051 anzuheben. Diese Anpassung spiegelt die wachsende Lebenserwartung in der Bevölkerung wider.
Zudem will die Kommission die Regelung abschaffen, die einen abschlagsfreien Ruhestand nach 45 Beitragsjahren ermöglicht. Bundeskanzler Friedrich Merz unterstützt diesen Schritt mit der Begründung, dass Personen, die später ins Berufsleben einsteigen, nicht zur gleichen Zeit in Rente gehen sollten wie andere. Sie hätten im Vergleich zu denen, die durchgehend 45 Jahre gearbeitet hätten, „etwas zu wenig“ eingezahlt, so Merz.
Im neuen System müsste jeder länger arbeiten – insbesondere Menschen ohne Hochschulabschluss. Akademiker, die oft höhere Einkommen beziehen und länger leben, erhalten derzeit bereits länger eine höhere Rente. Die Kommission lehnte es zudem ab, das Renteneintrittsalter direkt an die Beitragsjahre zu koppeln.
Für Arbeitnehmer in körperlich belastenden Berufen schlägt die Kommission individuelle Gesundheitsprüfungen vor. Dadurch könnten einige früher in Rente gehen, falls sie gesundheitlich nicht bis zum regulären Renteneintrittsalter arbeiten können.
Die Bundesregierung übernimmt die Empfehlungen der Rentenkommission. Die Reformen werden für die meisten Arbeitnehmer ein höheres Renteneintrittsalter bedeuten. Wer in körperlich anspruchsvollen Jobs tätig ist, könnte jedoch unter bestimmten Voraussetzungen und nach gesundheitlicher Bewertung früher in den Ruhestand gehen.
