Niedersachsen führt einheitliche Apotheken-Regeln für Arztpraxen ein
Apotheken in Niedersachsen stellen auf einheitliche Vereinbarung für Praxisbedarf um
Ab dem 1. Juli gelten in Niedersachsen neue, einheitliche Regelungen für die Belieferung von Arztpraxen mit Medikamenten. Die Landesapothekerkammer (LAV) und die gesetzlichen Krankenkassen haben einen kassenübergreifenden Vertrag unterzeichnet, der das Verfahren vereinfachen soll. Damit werden ältere, zersplitterte Regelwerke abgelöst.
Die LAV hatte die bisherigen Bestimmungen zum 31. Dezember 2025 auslaufen lassen, was zu langwierigen Verhandlungen führte. Das nun ausgehandelte Rahmenabkommen zielt darauf ab, Bürokratie abzubauen und das System zu modernisieren. Um die Versorgung während der Übergangsphase nicht zu gefährden, wurde eine Friedenspflicht zweimal verlängert – zunächst bis zum 31. März, dann bis zum 30. Juni.
Erstmals führt die Vereinbarung verbindliche Prioritätsregeln für die Abgabe von Fertigarzneimitteln an den Praxisbedarf ein. Zudem regelt sie die Vergütung für Apotheken, die Impfstoffe an Vertragsärzte liefern. Die Bezahlung startet bei 80 Cent pro Dosis und steigt auf einen Euro an, sobald vorab definierte Ziele erreicht werden.
Zum Praxisbedarf zählen Medikamente und Materialien, die für mehrere Patienten oder Notfälle vorgehalten werden – etwa Arzneimittel, Impfstoffe oder Verbandsmaterial. Ziel ist es, eine effiziente, kostengünstige und qualitativ hochwertige Versorgung im gesamten Landesgebiet zu gewährleisten.
Das neue System standardisiert die Belieferung von Arztpraxen durch Apotheken in Niedersachsen. Es soll die Zuverlässigkeit erhöhen und den Verwaltungsaufwand verringern. Die Änderungen treten zum 1. Juli auf Basis des kürzlich unterzeichneten Vertrags in Kraft.






