Neue EU-Pflicht: Der "Stornierungsbutton" kommt – was Händler jetzt beachten müssen
Abraham HermighausenNeue EU-Pflicht: Der "Stornierungsbutton" kommt – was Händler jetzt beachten müssen
Neue EU-Regelung: Unternehmen müssen „Stornierungsbutton“ gut sichtbar anzeigen
Seit dem 19. Juni 2023 gilt in Deutschland eine neue EU-Vorschrift, die Händler, Dienstleister und andere Unternehmen verpflichtet, auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren „Widerrufsbutton“ einzublenden. Verbraucher müssen bei einer Online-Stornierung zudem sofort eine digitale Bestätigung erhalten.
Die Regelung basiert auf einer EU-Richtlinie, die bereits in deutsches Recht umgesetzt wurde. Andere EU-Länder müssen sie zunächst in ihre nationale Gesetzgebung übernehmen, bevor sie dort Anwendung findet. Wie das Europäische Verbraucherzentrum mitteilt, haben noch nicht alle Mitgliedstaaten diesen Schritt vollzogen.
Der Button muss leicht auffindbar und klar beschriftet sein. Die Stornierung darf über ihn nicht erschwert werden – etwa im Vergleich zum ursprünglichen Vertragsabschluss. Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage verlängern.
Das Widerrufsrecht selbst bleibt unverändert: Verbraucher können weiterhin innerhalb der gesetzlichen 14-Tage-Frist nach Vertragsabschluss oder Warenerhalt vom Kauf zurücktreten.
Ziel der Neuregelung ist es, digitale Stornierungen für Verbraucher zu vereinfachen. Unternehmen sind nun verpflichtet, den Button anzuzeigen und umgehend eine Bestätigung zu versenden. Bei Verstößen drohen verlängerte Widerrufsfristen.






