Marokko verklagt deutsche Medien wegen Pegasus-Enthüllungen vor Bundesgerichtshof
Marliese MülichenBGH verhandelt Morokkos Klage gegen deutsche Medien im Pegasus-Skandal - Marokko verklagt deutsche Medien wegen Pegasus-Enthüllungen vor Bundesgerichtshof
Marokko hat rechtliche Schritte gegen zwei große deutsche Zeitungen eingeleitet, nachdem diese über eine mögliche Verstrickung des Landes in den Pegasus-Spionageskandal berichtet hatten. Der Fall, der zunächst von unteren Gerichten in Hamburg abgewiesen wurde, liegt nun beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der eine endgültige Entscheidung treffen soll. Im Mittelpunkt des Streits steht der Vorwurf, die Medien hätten die nationale Würde Marokkos verletzt.
Der Rechtsstreit begann, nachdem Zeit Online und die Süddeutsche Zeitung 2021 Ergebnisse einer Untersuchung veröffentlicht hatten. Den Berichten zufolge war die Pegasus-Spionagesoftware eingesetzt worden, um Hundertschaft Journalisten, Politiker und Menschenrechtsaktivisten auszuspähen. Marokko bestreitet seit jeher, die Software erworben oder genutzt zu haben.
Die Hamburger Gerichte wiesen die Klagen Marokkos zurück, da keine Beweise vorlagen, dass die Zeitungen den Ruf des Landes beschädigt hätten. Nun ist der Fall jedoch vor Deutschlands höchstem Zivilgericht gelandet. Der Bundesgerichtshof muss entscheiden, ob die Veröffentlichungen rechtliche Grenzen überschritten haben.
Marokko argumentiert, die Artikel hätten die nationale Würde des Landes verletzt, indem sie eine Beteiligung an den Überwachungsaktivitäten nahelegten. Das Urteil, das in Kürze erwartet wird, wird richtungsweisend für die Behandlung ähnlicher Medienkonflikte in der Zukunft sein.
Die Entscheidung des Gerichts wird klären, ob die Zeitungen bei ihrer Berichterstattung über den Pegasus-Skandal innerhalb der gesetzlichen Grenzen blieben. Sollte Marokkos Berufung erfolgreich sein, könnte dies beeinflussen, wie Medien künftig über vergleichbare Vorwürfe gegen ausländische Regierungen berichten. Zudem wird sich zeigen, ob dem Land Anspruch auf rechtliche Wiedergutmachung zusteht.






