Mainzer Demonstration fordert Prüfung rechtsextremer Parteien durch Verfassungsgericht
Marliese MülichenMainzer Demonstration fordert Prüfung rechtsextremer Parteien durch Verfassungsgericht
Rund 300 Menschen versammelten sich am Samstag in Mainz, um eine verfassungsrechtliche Überprüfung rechtsextremer Parteien zu fordern. Die Kundgebung war Teil einer bundesweiten Kampagne, die das Bundesverfassungsgericht auffordert, mutmaßlich oder nachweislich extremistische Gruppierungen zu prüfen.
Die unter dem Akronym PRÜF – als Abkürzung für „prüfen“ – organisierte Demonstration zeigte Teilnehmer mit Schildern, auf denen Sprüche wie „Darf man das denn nicht mal prüfen?“ oder „Übrigens: Kontrolle schützt die Freiheit“ zu lesen waren. Die Veranstaltung verlief friedlich; die Polizei bestätigte, dass es zu keinen Vorfällen gekommen sei. Berichte über die Kundgebung wurden von den Nachrichtenagenturen dpa und lrs aufgegriffen.
Eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht könnte im Falle einer Verfassungswidrigkeit zum Verbot rechtsextremer Parteien führen. Allerdings bleibt die rechtliche Hürde für ein solches Verbot hoch. Nach deutschem Recht können nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung ein entsprechendes Verfahren einleiten.
Die Kampagne zielt darauf ab, die Behörden zum Handeln gegen Rechtsextremismus zu drängen. Die Demonstration in Mainz unterstrich die öffentliche Forderung nach einer strengeren Kontrolle solcher Parteien. Das Bundesverfassungsgericht ist befugt, sie zu bewerten und gegebenenfalls zu verbieten, sollten sie gegen die Verfassung verstoßen.






