Klinik muss 489 Euro für Medikament nach Patiententod zurückzahlen
Abraham HermighausenKlinik muss 489 Euro für Medikament nach Patiententod zurückzahlen
Ein Münchner Sozialgericht hat in einem Urteil eine bayerische Krebsklinik wegen einer ungültigen Verschreibung verurteilt. Die Klinik hatte für eine Patientin, die bereits 17 Tage zuvor verstorben war, das Medikament Pamorelin verschrieben. Das Gericht verfügte, dass die Klinik die Kosten in Höhe von 489,52 Euro für das Arzneimittel zurückerstatten muss.
Die Verschreibung wurde in einer Apotheke eingereicht und verursachte Kosten von 489,52 Euro. Später beantragte die Krankenkasse der Patientin eine Überprüfung des Falls und forderte von der Klinik eine Erstattung. Während des Verfahrens erkannte das Gericht zwar die finanziellen Risiken an, denen Onkologen ausgesetzt sind, betonte jedoch die Notwendigkeit einer ordnungsgemäßen Praxisorganisation.
Das Gericht wies darauf hin, dass Vertragsärzte nach dem Tod eines Patienten keine abrechenbaren Leistungen erbringen dürfen. Zudem hätte eine bessere Organisation, etwa ein vorsorglicher Anruf, den Fehler vermeiden können. Darüber hinaus äußerte das Gericht die Hoffnung, dass künftig durch die elektronische Patientenakte (ePA) zeitnahe Meldungen über den Tod eines Patienten erleichtert werden könnten.
Das Münchner Sozialgericht erklärte die Verschreibung für ungültig. Die Klinik muss nun die vollen Medikamentenkosten erstatten. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung korrekter Patientendaten und einer proaktiven Praxisorganisation im Gesundheitswesen.






