24 June 2026, 16:06

Hessische Apothekerkammer senkt 2026 die Mitgliedsbeiträge – doch nur vorübergehend

Hessen halbiert Kammerbeiträge

Hessische Apothekerkammer senkt 2026 die Mitgliedsbeiträge – doch nur vorübergehend

Die Landesapothekerkammer Hessen hat eine vorübergehende Senkung der Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2026 bekannt gegeben. Die Mitglieder erhielten von der Organisation ein Schreiben, in dem die Änderungen und die dahinterstehenden Gründe erläutert werden.

Die Entscheidung, die Beiträge für 2026 zu halbieren, wurde von der Delegiertenversammlung am 20. November 2022 getroffen. Diese einmalige Kürzung ist nicht dauerhaft – ab 2027 werden die Beiträge im Vergleich zu 2026 wieder steigen.

Die Kammer finanziert die Senkung aus ihren bestehenden finanziellen Rücklagen. Aktuelle rechtliche Vorgaben verlangen, dass diese Rücklagen abgebaut werden, was den Schritt erst ermöglicht. Neben der Beitragssenkung setzt sich die Kammer für stabile Rahmenbedingungen und künftige Anpassungen der Gebühren ein.

Die Kammer durchlebt derzeit politische und organisatorische Umbrüche. Angesichts der anhaltenden Herausforderungen rief ihr Präsident, Dr. Christian Ude, die Mitglieder dazu auf, optimistisch zu bleiben.

Die Beitragsermäßigung gilt ausschließlich für das Jahr 2026. Danach werden die Mitglieder höhere Beiträge zahlen als 2026. Die Deckung des Fehlbetrags übernimmt die Kammer aus ihren Rücklagen – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben.

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