26 June 2026, 12:08

Gerichte stärken Aktionärsrechte: Nidda und Stada müssen zahlen

Nachholjagd für Stada-Aktionäre

Gerichte stärken Aktionärsrechte: Nidda und Stada müssen zahlen

Deutsche Gerichte haben in Streitigkeiten um Entschädigungszahlungen und Offenlegungspflichten bei prominenten Unternehmensübernahmen zugunsten ehemaliger Aktionäre entschieden. Betroffen sind Fälle in Verbindung mit Nidda Healthcare und Stada, über die der Bundesgerichtshof (BGH) und das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) urteilten.

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In einem Verfahren stellte der BGH fest, dass die „unwiderrufliche Zusage“ von Nidda Healthcare an Elliott rechtlich als Übernahme im Sinne des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zu werten sei. Die BaFin ordnete daraufhin an, dass Nidda die nachträgliche Beteiligung offenlegen müsse, was das Unternehmen schließlich im August 2023 nachholte.

Das OLG wies in einem weiteren Fall die Berufung von Nidda zurück und entschied, dass der Anspruch eines Aktionärs nicht verjährt sei. Das Gericht befand, Nidda habe durch die verzögerte Offenlegung grobe Fahrlässigkeit gezeigt und handele arglistig, indem es sich auf die Verjährungsfrist berief. Dem Kläger wurden Zinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zugesprochen.

Ein weiterer Rechtsstreit betrifft eine in Luxemburg ansässige Vermögensverwaltungsgesellschaft, die die Differenz zwischen dem Angebotspreis von 66,25 Euro pro Aktie aus dem Jahr 2017 und der garantierten Mindestentschädigung von 74,40 Euro pro Aktie einklagt. Ein einzelner Aktionär fordert zudem eine zusätzliche Entschädigung von knapp 140.000 Euro zuzüglich Zinsen ab Ende August 2027. Noch 44 ähnliche Verfahren sind beim OLG anhängig.

Unterdessen stiegen Bain Capital und Cinven nach acht Jahren aus ihrem Engagement bei Stada aus; als neuer Mehrheitseigner übernahm CapVest Partners die Anteile.

Sowohl der BGH als auch das OLG sprachen sich in diesen Verfahren für die ehemaligen Aktionäre aus. Die Urteile bestätigen deren Anspruch auf zusätzliche Entschädigungszahlungen und Zinsen. Nidda Healthcare muss nun mit weiteren rechtlichen und finanziellen Konsequenzen aufgrund der verspäteten Offenlegung rechnen.

Quelle