Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Jovan JohannGericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht
Ein Hamburger Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Das Urteil erlaubt ihr, bestimmte Aussagen über ihn zu wiederholen, und markiert damit eine bedeutende Wende in einem langwierigen Konflikt. Der Fall geht auf Vorwürfe zurück, die Gelbhaar seine sichere Nominierung für die Bundestagswahl 2025 kosteten.
Der Streit begann, als der Rundfunksender RBB Ende 2024 mehrere #MeToo-Vorwürfe gegen Gelbhaar berichtete. Keine dieser Anschuldigungen stammte von Schedlich, doch sie reichte später eine eidesstattliche Versicherung über sein Verhalten beim RBB ein. Gelbhaar wies die Vorwürfe stets als falsch zurück. Viele der ursprünglichen Anschuldigungen erwiesen sich später als unbegründet, woraufhin der RBB eine öffentliche Entschuldigung veröffentlichte.
Das Oberlandesgericht Hamburg prüfte den Fall und kam zu dem Schluss, dass es sich teilweise um widersprüchliche Darstellungen handelte. Dennoch entschied das Gericht, dass Schedlich bestimmte Aussagen über Gelbhaar rechtmäßig wiederholen dürfe. Der Konflikt hatte Gelbhaar bereits seinen sicheren Listenplatz für die Grünen bei der Bundestagswahl gekostet. Anfang 2025 verließ er den Bundestag endgültig.
Der juristische Erfolg Schedlichs folgt auf eine lange Phase öffentlicher und politischer Auseinandersetzungen. Zwar wurden einige Vorwürfe gegen Gelbhaar fallengelassen, doch das Gericht konzentrierte sich darauf, ob ihre konkreten Äußerungen rechtlich zulässig waren. Das Urteil bestätigt nicht die Wahrheit ihrer Behauptungen, erlaubt ihr aber, diese ohne rechtliche Konsequenzen zu wiederholen.
Die Entscheidung des Gerichts bringt eine gewisse Klärung in einem Fall, der Gelbhaars politische Karriere prägte. Sein Ausscheiden aus dem Parlament folgte dem Verlust seiner Kandidatur, der direkt mit den Vorwürfen zusammenhing. Für Schedlich bestätigt das Urteil ihr Recht, ihre Version der Ereignisse zu äußern – während die weiteren #MeToo-Vorwürfe gegen Gelbhaar weiterhin ungeklärt bleiben.






