08 June 2026, 22:09

Gericht gibt AfD-Abgeordneten in Verspottungsstreit mit der Linkspartei recht

Die Linke darf AfD-Abgeordnete nicht mehr 'Arschlöcher' nennen

Gericht gibt AfD-Abgeordneten in Verspottungsstreit mit der Linkspartei recht

Ein deutsches Gericht hat in einem Streit zwischen 13 AfD-Abgeordneten und der Linkspartei über Vorwürfe der Verspottung zugunsten der AfD-Politiker entschieden. Der Fall begann, nachdem ein Linken-Politiker AfD-Mitgliedern vorgeworfen hatte, in einer Landtagssitzung seine Parkinson-Symptome nachgeahmt zu haben. Das Oberlandesgericht Rostock hat nun zwei Kreisverbänden der Linkspartei untersagt, Teile einer entsprechenden Pressemitteilung zu wiederholen.

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Der Konflikt geht auf April 2025 zurück, als der Linken-Abgeordnete Dirk Bruhn behauptete, AfD-Politiker hätten im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern seine Parkinson-Erkrankung imitiert. Die Linkspartei veröffentlichte später eine Pressemitteilung, in der sie die AfD-Mitglieder als „politische und menschliche Arschlöcher“ bezeichnete und die Verspottungsvorwürfe wiederholte.

Das Gericht prüfte die Anschuldigungen, fand jedoch keine glaubwürdigen Beweise dafür. Die Richter verwiesen auf das Fehlen von Zeugen und urteilten, dass der Vorwurf weitgehend haltlos sei. Zwar räumten sie ein, dass Politiker scharfe Kritik ertragen müssten, betonten jedoch, dass persönliche Beleidigungen zu weit gingen.

In einem früheren Urteil hatte das Gericht den Antrag der AfD teilweise abgelehnt und die Verwendung des Ausdrucks „politische und menschliche Arschlöcher“ noch gestattet. In der jüngsten Entscheidung stellte es jedoch fest, dass die Äußerungen der Linkspartei die Persönlichkeitsrechte der AfD-Abgeordneten verletzt hätten. Zudem wiesen die Richter die Behauptung zurück, die AfD-Politiker hätten Bruhns Zustand verspottet.

Der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Enrico Schult bezeichnete das Urteil als Bestätigung. Sein Kollege Thore Stein warf der Linkspartei vor, wissentlich falsche Behauptungen verbreitet zu haben, um den Ruf der AfD zu schädigen.

Die einstweilige Verfügung verbietet den Kreisverbänden Rostock und Schwerin der Linkspartei, Teile der ursprünglichen Pressemitteilung erneut zu veröffentlichen. Das Urteil bestätigt, dass die Rechte der AfD-Abgeordneten rechtswidrig verletzt wurden, und setzt damit Grenzen, wie weit politische Kritik gehen darf, bevor sie ehrverletzend wird.

Quelle