Gericht erlaubt Wettannahmestelle trotz Nähe zu Gymnasium in St. Leon-Rot
Hellmut RudolphRichterentscheid in Baden-Württemberg: Wettbüro in Nähe von Schulsporthalle erlaubt - Gericht erlaubt Wettannahmestelle trotz Nähe zu Gymnasium in St. Leon-Rot
Ein Gericht in Baden-Württemberg hat den Betrieb einer Wettannahmestelle in St. Leon-Rot genehmigt – trotz der Nähe zu einem Gymnasium. Damit hebt es eine frühere Ablehnung der Landesbehörden auf, die Bedenken wegen der räumlichen Nähe zu einer von Jugendlichen genutzten Einrichtung geltend gemacht hatten. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da eine Berufung möglich bleibt.
Die Landesregierung hatte den Antrag für die Wettannahmestelle zunächst abgelehnt, da diese zu nah am Gymnasium liegen würde. Die Behörden argumentierten, dass der Standort Kinder und Jugendliche der Gefahr von Glücksspiel aussetzen könnte. Das Gericht prüfte, ob der Standort unter gesetzliche Schutzbestimmungen fällt, die der Verhinderung von Glücksspielsucht bei Jugendlichen dienen.
In seiner Begründung stellte das Gericht fest, dass das Gymnasium nicht ausschließlich von jungen Menschen genutzt wird. Zudem richteten sich die Nachmittagsaktivitäten in der Einrichtung nicht speziell an Kinder und Jugendliche. Stattdessen stehe das Gebäude Sportlern aller Altersgruppen offen, was die Argumentation für ein pauschales Verbot schwäche.
In den vergangenen fünf Jahren (2021–2025) hat Baden-Württemberg aufgrund ähnlicher Rechtsstreitigkeiten keine einzigen Genehmigungen für Wettannahmestellen erteilt. Das aktuelle Urteil könnte Präzedenzcharakter für künftige Fälle haben, auch wenn das Land es noch vor dem Verwaltungsgericht Baden-Württemberg anfechten könnte.
Die Entscheidung ermöglicht die Eröffnung der Wettannahmestelle – sofern keine weitere Berufung eingelegt wird. Ausschlaggebend war die Einschätzung des Gerichts, dass das Gymnasium von Menschen verschiedenen Alters genutzt wird und es am Nachmittag keine spezifisch auf Kinder ausgerichteten Angebote gibt. Das Ergebnis könnte beeinflussen, wie künftige Anträge in der Nähe von Sporteinrichtungen in der Region bewertet werden.






