28 April 2026, 10:24

Gärtnereibesitzer entgeht Strafe nach jahrelanger Sozialabgaben-Hinterziehung

Schwarze und weiße Zeichnung einer Fabrik mit Rauch aus Schornsteinen, umgeben von Gebäuden, Bäumen, Pflanzen, Gras und einem Zaun, mit Text unten, der "New York State Penitentiary" liest.

Gärtnereibesitzer entgeht Strafe nach jahrelanger Sozialabgaben-Hinterziehung

Ein Gärtereibetriebsinhaber aus dem Raum Freiburg ist einer Strafverfolgung entgangen, nachdem er Mitarbeiter nicht angemeldet und Sozialabgaben vorenthalten hatte. Das Verfahren wurde gegen die Auflage eingestellt, dass er 1.800 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlt und 10.000 Euro an ausstehenden Beiträgen begleichen muss.

Die Vorfälle kamen bei einer routinemäßigen Polizeikontrolle Ende 2021 ans Licht. Beamte entdeckten dabei zwei nicht gemeldete Beschäftigte in einem Firmenfahrzeug, was weitere Ermittlungen auslöste. Die Behörden stellten später fest, dass der Inhaber über einen Zeitraum von etwa zweieinhalb Jahren bei mehreren Mitarbeitern Sozialabgaben entweder gar nicht oder nur unvollständig abgeführt hatte.

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Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst ein Strafbefehlsverfahren wegen 30 Fällen von Lohnvorenthaltung und -veruntreuung eingeleitet. Die Ermittler wiesen zudem darauf hin, dass der ausgewiesene Umsatz des Unternehmens mit der offiziell gemeldeten Mitarbeiterzahl nicht hätte erwirtschaftet werden können. Diese Ungereimtheit deutete auf ein systematisches Problem mit nicht angemeldeten Beschäftigungsverhältnissen hin.

Vor dem Amtsgericht Freiburg wurde der Angeklagte verpflichtet, die ausstehenden 10.000 Euro an Sozialabgaben nachzuzahlen. Das Gericht stellte das Verfahren daraufhin ein – unter der Bedingung, dass er zusätzlich 1.800 Euro an eine wohltätige Einrichtung spendet.

Der Fall ist damit ohne formelle Verurteilung abgeschlossen. Der Betriebsinhaber muss jedoch die vom Gericht festgelegten finanziellen Auflagen erfüllen. Wie viele Mitarbeiter von den Abgabenrückständen betroffen waren, wurde von den Behörden nicht bekannt gegeben.

Quelle