17 March 2026, 06:10

Frist für Grabschmuck in Villingen-Schwenningen: Was Angehörige jetzt wissen müssen

Ein Friedhof mit zahlreichen Grabsteinen, die mit Metallhelmen gekrönt sind, Rasenboden und Bäumen im Hintergrund.

Frist für Grabschmuck in Villingen-Schwenningen: Was Angehörige jetzt wissen müssen

Angehörige müssen Grabschmuck in Villingen-Schwenningen bis zum Stichtag räumen

Familien, die Verstorbene auf den städtischen Friedhöfen in Villingen-Schwenningen bestattet haben, müssen Grabbeigaben bis zu einem festgesetzten Termin entfernen. Die Stadt hat bekannt gegeben, dass die Ruhefristen für bestimmte Gräber am 31. Dezember 2025 enden. Danach werden die betroffenen Grabstellen neu belegt, und verbleibende Gegenstände werden von den Behörden geräumt.

Betroffen sind drei Grabarten auf den Friedhöfen in Villingen, Schwenningen und Mühlhausen: - Erdwahlgräber, deren Beisetzung bis einschließlich 2000 stattfand, - Urnengräber mit Sterbefällen bis einschließlich 2010 sowie - Kindergräber, deren Beisetzung bis 2015 erfolgte.

Angehörige oder berechtigte Grabnutzende müssen bis zum 15. März 2026 alle persönlichen Gegenstände entfernen – darunter Grabsteine, Dekorationen und weitere Grabbeigaben. Verbleibende Gegenstände gehen danach in das Eigentum der Stadt über und werden entsorgt.

Laut Stand vom 17. März 2026 liegen noch keine offiziellen Zahlen vor, wie viele Gräber betroffen sind. Die Stadt hat bisher keine öffentlich zugänglichen Daten zur genauen Anzahl der betroffenen Grabstellen auf den einzelnen Friedhöfen veröffentlicht.

Nach dem 15. März 2026 übernimmt die Stadt das Eigentum an nicht abgeräumten Grabgegeständen. Angehörige mit Grabstellen auf diesen Friedhöfen sollten prüfen, ob die Ruhefristen ihrer Verstorbenen ablaufen. Betroffene müssen die persönlichen Gegenstände bis zur Frist abholen, um deren Verlust zu vermeiden.

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