Frau verliert Opferentschädigung wegen Rückkehr zu gewalttätigem Ehemann
Marliese MülichenWeil sie die Ehe fortsetzte: Keine Invalidenrente für Frau eines gewalttätigen Straftäters - Frau verliert Opferentschädigung wegen Rückkehr zu gewalttätigem Ehemann
Eine Frau in Baden-Württemberg hat ihren Anspruch auf Opferentschädigung verloren, nachdem sie bei ihrem gewalttätigen Ehemann geblieben war. Das Landessozialgericht urteilte, dass ihre fortgesetzte Ehe trotz wiederholter Misshandlungen die Streichung der Leistungen rechtfertige. Damit wurde ein früheres Urteil aufgehoben, das ihr monatlich 150 Euro zugesprochen hatte.
Der Fall begann 2019, als die Frau von ihrem Mann verletzt und bedroht wurde. Ein Jahr später ließ sich das Paar scheiden. Der Mann erhielt eine Bewährungsstrafe wegen der Körperverletzung, während die Frau zunächst eine monatliche Entschädigung von 150 Euro zugesprochen bekam.
Schon 2014 hatte sie eine einstweilige Verfügung gegen ihn erwirkt, diese später jedoch zurückgenommen. Die Behörden strichen ihre Zahlungen im November 2021 mit der Begründung, ihre Entscheidung, in der Beziehung zu bleiben, schließe sie von der Unterstützung aus. Das Gericht folgte dieser Argumentation und stellte fest, dass die psychischen Folgen der Gewalt nicht die notwendige Schwere für eine Entschädigung erreichten.
Die Richter wiesen auch den Einwand zurück, finanzielle Abhängigkeit oder familiäre Gründe hätten die Frau zum Bleiben gezwungen. Sie urteilten, dass ihre bewusste Entscheidung, die Ehe trotz der Gewalt aufrechtzuerhalten, ihren Anspruch ungültig mache. Dieses Urteil steht im Kontrast zu den Reformen in Deutschland, wo mehrere Bundesländer – darunter Baden-Württemberg – seit 2021 die Opferentschädigungsgesetze ausgeweitet haben, um Betroffene häuslicher Gewalt besser zu unterstützen.
Die Entscheidung lässt die Frau ohne Entschädigung für das erlittene Leid zurück. Gleichzeitig schafft sie einen Präzedenzfall dafür, wie Gerichte künftig Ansprüche bewerten könnten, wenn Opfer in schädlichen Beziehungen verbleiben. Unterdessen bieten bundesweite Gesetze, die 2023 in Kraft traten, nun klarere und einheitliche Hilfen für Betroffene in allen Bundesländern.