16 March 2026, 20:10

Erbin scheitert mit Klage auf Bürgergeld trotz Sanierungskosten und Immobilienlast

Ein altes deutsches Auslandsschuldschein von 1924 mit einem Porträt einer Frau, mit Text und Zahlen, die die Denomination angeben.

Erbin scheitert mit Klage auf Bürgergeld trotz Sanierungskosten und Immobilienlast

Eine Frau aus Stuttgart zog vor Gericht, nachdem ihr Antrag auf Bürgergeld abgelehnt worden war. Trotz eines beträchtlichen Erbes hatte sie staatliche Sozialleistungen beantragt. Das Gericht wies ihre Klage schließlich ab und begründete dies mit ihren erheblichen finanziellen Mitteln.

Die Klägerin, eine selbstständige Fitnesslehrerin, hatte beim örtlichen Jobcenter Bürgergeld beantragt. Die Behörden lehnten den Antrag mit der Begründung ab, ihr Vermögen übersteige die festgelegte Einkommensgrenze für den Bezug der Leistung.

Sie hatte mehrere Immobilien geerbt, darunter zwei Häuser im Wert von 627.000 Euro und 340.000 Euro sowie eine Eigentumswohnung. Hinzu kamen Wertpapierdepots im Wert von über 90.000 Euro, Gemälde, Möbel, Münzsammlungen und ein Auto. Nach der Erbteilung belief sich ihr Anteil auf mehr als 642.000 Euro.

Im Verfahren argumentierte sie, nur eingeschränkt auf Teile des Erbes zugreifen zu können, und führte an, dass einige Immobilien kostspielige Sanierungen benötigten. Eine Immobilie hatte sie bereits für 112.500 Euro verkauft, wodurch ihr flüssige Mittel zur Verfügung standen. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass ihr Gesamtvermögen weiterhin beträchtlich sei.

Nach den geltenden Regelungen haben Antragsteller mit verwertbarem Vermögen keinen Anspruch auf Sozialleistungen. Der Richter wies darauf hin, dass bei Vermögen, das innerhalb der Bewilligungsfrist liquidierbar sei, allenfalls ein Darlehen – nicht jedoch eine Förderung – in Betracht komme.

Die Entscheidung des Gerichts bestätigt, dass Personen mit erheblichem verwertbarem Vermögen keinen Anspruch auf Bürgergeld haben. Das Erbe der Klägerin, selbst unter Berücksichtigung der Sanierungskosten, wurde als ausreichend eingestuft, um ihren Lebensunterhalt zu decken. Das Urteil steht im Einklang mit den bestehenden Sozialregelungen zur Vermögensprüfung.

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