Deutschland führt erneut Binnengrenzkontrollen zu Frankreich und Schweiz ein
Hellmut RudolphDeutschland führt erneut Binnengrenzkontrollen zu Frankreich und Schweiz ein
Deutschland hat vorübergehende Binnengrenzkontrollen an seinen Schengen-Grenzen zu Frankreich und der Schweiz wieder eingeführt. Die Kontrollen begannen am 16. September 2024 und werden nun auf Grundlage aktualisierter rechtlicher Bestimmungen durchgeführt. Die Behörden haben für heute, den 8. Mai 2025, Medienbriefings angesetzt, um über die neuesten Durchsetzungsmaßnahmen zu informieren.
Die Grenzoperationen werden von der Bundespolizeidirektion Stuttgart koordiniert. Die Kontrollen erfolgen gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 des Asylgesetzes nach Weisung des Bundesinnenministers vom 7. Mai 2025.
Um die Öffentlichkeit zu informieren, finden am Donnerstag, den 8. Mai 2025, zwei Medienveranstaltungen statt. Journalisten, die teilnehmen möchten, werden gebeten, ihre Anwesenheit im Voraus per E-Mail an [email protected] zu bestätigen. Für weitere Fragen steht die Pressestelle der Bundespolizeidirektion Stuttgart unter der Telefonnummer 07031 2128-1111 oder über dieselbe E-Mail-Adresse zur Verfügung.
Die im September 2024 erstmals eingeführten Grenzkontrollen werden unter den überarbeiteten rechtlichen Richtlinien fortgesetzt. Medienvertreter können Details über die heutigen Briefings oder durch Kontaktaufnahme mit der zuständigen Pressestelle erhalten. Die Maßnahmen bleiben im Rahmen der laufenden Sicherheitsprotokolle in Kraft.






