Deutsche erhält falschen Bußgeldbescheid aus Frankreich – war er Opfer von Identitätsdiebstahl?
Jovan JohannDeutsche erhält falschen Bußgeldbescheid aus Frankreich – war er Opfer von Identitätsdiebstahl?
Ein deutscher Bürger, der nur als Herr S. bekannt ist, hat aus Frankreich einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung erhalten, die er bestreitet. In dem Schreiben wurde zudem die Begleichung einer angeblich offenen Mautgebühr gefordert – obwohl das betreffende Fahrzeug nicht in seinem Besitz ist. Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die wachsende Sorge vor Identitätsdiebstahl und betrügerischen Forderungen über Ländergrenzen hinweg.
Herr S. wurde erstmals misstrauisch, als er einen Brief erhielt, in dem ihm vorgeworfen wurde, in Frankreich zu schnell gefahren zu sein. Der Bescheid enthielt zudem eine Mahnung für eine unbezahlte Maut, doch zu dem genannten Zeitpunkt war er gar nicht im Land. Bei näherer Prüfung stellte sich heraus, dass das im Schreiben angegebene Fahrzeug nicht ihm gehörte.
Da er vermutet, dass Betrüger seine gestohlene Identität genutzt haben, um ein Auto anzumelden, erstattete Herr S. Anzeige bei der Polizei. Er geht davon aus, dass seine persönlichen Daten durch Phishing abhandengekommen sind, nachdem zuvor eine Kopie seines Personalausweises online entwendet worden war. Das Projekt "Gerechtigkeit ohne Grenzen", das Bürger in grenzüberschreitenden Rechtsfragen unterstützt, rät ihm, den Bescheid auf Ungereimtheiten zu prüfen und gegebenenfalls formell Widerspruch einzulegen.
Das Projekt empfiehlt zudem, beim Teilen digitaler Kopien von Ausweisdokumenten besonders vorsichtig zu sein. Solche Unterlagen sollten nur dann hochgeladen werden, wenn es unvermeidbar ist, und mit einem Wasserzeichen versehen werden. Falls eine Online-Ausweisfunktion aktiviert ist, wird geraten, diese umgehend über die Hotline 116 116 sperren zu lassen. In Frankreich können Einsprüche gegen Bußgeldbescheide und Mautforderungen direkt über die Website der zuständigen Behörde eingereicht werden.
Seit 2023 hat "Gerechtigkeit ohne Grenzen" rund 1.900 Anfragen bearbeitet und über 700 Erstberatungen vermittelt. Die Organisation rät davon ab, unberechtigte Forderungen zu begleichen, warnt jedoch gleichzeitig davor, solche Schreiben einfach zu ignorieren.
Herr S. arbeitet nun mit den Behörden zusammen, um die betrügerische Forderung zu klären. Der Fall unterstreicht die Gefahren von Identitätsdiebstahl und die Bedeutung, verdächtige Schreiben genau zu prüfen. Betroffene können sich an Initiativen wie "Gerechtigkeit ohne Grenzen" wenden, um rechtlichen Beistand und weitere Schritte zu erfahren.






