20 April 2026, 08:10

Corona-Soforthilfen: Gericht entscheidet in Musterprozessen zugunsten von Unternehmern

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Streit um Corona-Hilfe - Teil des Unternehmers gewinnt - Corona-Soforthilfen: Gericht entscheidet in Musterprozessen zugunsten von Unternehmern

Das Verwaltungsgericht Baden-Württemberg (VGH) hat in sechs grundlegenden Verfahren über die Rückforderung von Corona-Soforthilfen entschieden. In fünf dieser Fälle setzten sich Unternehmer durch – sie müssen die in der Pandemie erhaltenen Gelder nicht zurückzahlen. Die Urteile könnten richtungsweisend für Hunderte ähnlicher, derzeit ausgesetzter Verfahren sein.

In fünf separaten Berufungsverfahren gab das Gericht den Klägern recht, darunter einem Winzer aus Freiburg und einem Friseur aus Heidenheim an der Brenz. Holger Schier, der betroffene Friseur, hatte 10.424 Euro Soforthilfe erhalten und darf das Geld nun behalten. Die Richter bestätigten zudem ein Urteil der Vorinstanz zugunsten des Winzers, der sich erfolgreich gegen eine Rückforderungsanordnung gewehrt hatte.

Lediglich im Fall eines Fahrschulbetreibers entschied das Gericht gegen den Kläger und ordnete die Rückzahlung der Hilfsgelder an. Hier setzte sich allein die Position des Landes durch.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig; die ausführliche Begründung wird im November veröffentlicht. Die sechs Verfahren gelten als Musterprozesse und stehen stellvertretend für rund 1.400 anhängige Klagen von Unternehmern, die gegen Rückforderungsbescheide vorgehen. Die staatliche Förderbank L-Bank hatte vier frühere Entscheidungen angefochten, scheiterte jedoch in allen bis auf einem Fall.

Da Hunderte ähnlicher Verfahren derzeit ruhen, könnten die jetzigen Urteile die künftige Rechtsprechung in Corona-Hilfsstreitigkeiten prägen.

Die Entscheidungen des Gerichts bringen für viele Unternehmer Klarheit, die mit Rückforderungsforderungen für Pandemie-Hilfen konfrontiert waren. Während fünf Betriebe ihre Fördergelder behalten dürfen, muss ein Fahrschulinhaber die Mittel nun zurückzahlen. Die schriftlichen Urteilsbegründungen, die im November erwartet werden, werden maßgeblich beeinflussen, wie die noch ausstehenden Fälle entschieden werden.

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