CDU-Politiker Krings zerpflückt Prostituiertenschutz-Kommission als "realitätsfremd"
Hellmut RudolphCDU-Politiker Krings zerpflückt Prostituiertenschutz-Kommission als "realitätsfremd"
Günter Krings, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und frauenpolitischer Sprecher der Union, hat scharfe Kritik an einer Kommission geübt, die von Bundesfamilienministerin Karin Prien eingesetzt wurde. Die Kommission prüft mögliche Reformen des deutschen Prostituiertenschutzgesetzes. Krings wirft der Gruppe vor, sowohl in ihrer Zusammensetzung als auch in ihren Erkenntnissen schwerwiegende Mängel aufzuweisen.
Von Anfang an bezeichnete Krings die CDU/CSU-Fraktion als tief enttäuscht und verwirrt über die Bildung des Gremiums. Er argumentiert, die Kommission sei einseitig besetzt worden – ein Vorgehen, wie es in der Amtszeit der Union in der Regierung nie zu beobachten gewesen sei.
Krings stellte zudem den Vorsitzenden der Kommission infrage und warf ihm vor, fragwürdige Forschung zu betreiben und diese nun zu verteidigen. Der Vorsitzende leitet zugleich ein kriminologisches Institut, dessen Evaluationsbericht die Kommission als Grundlage nutzt. Laut Krings entsteht dadurch ein offenkundiger Interessenkonflikt.
Er widersprach auch den zentralen Aussagen der Studie, darunter die Behauptung, 25 Prozent der gemeldeten Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter verfügten über einen Hochschulabschluss und 80 Prozent seien krankenversichert. Diese Zahlen nannte Krings realitätsfremd. Seiner Ansicht nach spiegle die Untersuchung nur einen kleinen, privilegierten Ausschnitt der Branche wider – bei einer offiziellen Registrierungsquote von maximal zehn Prozent. Er verwies darauf, dass in Deutschland lediglich 50 Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter sozialversicherungspflichtig beschäftigt seien, was auf ein verzerrtes Bild der Kommission hindeute.
Krings’ Kritik unterstreicht die Bedenken gegenüber den Methoden und Schlussfolgerungen der Kommission. Er behauptet, die Arbeit des Gremiums gebe die Realität der Prostitution in Deutschland nicht korrekt wieder. Im Mittelpunkt des Streits stehen die Zuverlässigkeit der verwendeten Daten sowie die Neutralität der Verantwortlichen.
